Bistum

Trotz Corona: Allerheiligen im Bistum Passau

Pressemeldung am 19.10.2020

191101_Allerheiligen_foto-innstadtfriedhof-SH Foto: Stefanie Hintermayr/pbp

Allerheiligen wird in diesem Jahr eine Herausforderung zwischen Sicherheit und würdevollem Totengedenken sein, so Generalvikar Josef Ederer. Grundsätzlich sind Gräbergänge ohne Obergrenze und Gottesdienste möglich.

Bayerisches Kabinett ermöglicht Gräbergänge ohne Obergrenze

Wie kön­nen Gläu­bi­ge in die­sem Jahr wür­de­voll ihrer Ver­stor­be­nen geden­ken, auf Fried­hö­fen und in Got­tes­diens­ten? Wäh­rend nor­ma­ler­wei­se Wochen zuvor Got­tes­dienst­ter­mi­ne und Grä­ber­gän­ge bekannt sind, herrsch­te in die­sem Jahr Unklar­heit. Von Pfarr­ver­band zu Pfarr­ver­band kann dies auch im Bis­tum Pas­sau unter­schied­lich gere­gelt sein. Ver­ein­zelt wur­den Grä­ber­gän­ge bereits gänz­lich abge­sagt. Nun hat die Staats­re­gie­rung nach Bera­tung mit dem Katho­li­schen Büro in Bay­ern ent­schie­den (Sieb­te Baye­ri­sche Infek­ti­ons­schutz­maß­nah­men­ver­ord­nung), dass Grä­ber­gän­ge unter Ein­be­hal­tung aller Sicher­heits­maß­nah­men statt­fin­den können.

Bistum Passau empfiehlt: Mit Maske ans Grab

Die aktu­el­le Ent­schei­dung, die bezüg­lich Grä­ber­gän­gen getrof­fen wur­de, besagt, dass an Aller­hei­li­gen auch mehr als 200 Per­so­nen an den Grä­ber­gän­gen im Frei­en teil­neh­men kön­nen, unter Ein­hal­tung der gel­ten­den Abstands­re­ge­lun­gen und dem Tra­gen von Mund-Nase-Schutz“, so Gene­ral­vi­kar Josef Ede­rer. Für Got­tes­diens­te gel­ten wei­ter­hin die bis­he­ri­gen Maß­nah­men, also eben­so das Ein­hal­ten des Min­dest­ab­stands sowie die bestehen­den Hygie­ne­maß­nah­men.“ In Bezug auf das Sin­gen gibt es eben­falls kla­re Rege­lun­gen und den­noch appel­liert der Gene­ral­vi­kar ein­dring­lich an die Got­tes­dienst­be­su­cher beim Sin­gen die Mas­ke zu tra­gen. Es ist uns wich­tig, dass die Teil­nah­me an Got­tes­diens­ten und am reli­giö­sen Leben soweit es geht ermög­licht wird, natür­lich immer mit dem Blick auf größt­mög­li­che Sicher­heit“, so Ede­rer. Wir wis­sen, dass Aero­so­le eine beson­de­re Gefähr­dung dar­stel­len, daher der Appell an die Ver­nunft und die Bit­te um gegen­sei­ti­ge Rücksichtnahme.“

Die Regelungen an Allerheiligen im Einzelnen:

Das Bis­tum hat schon vor gerau­mer Zeit emp­foh­len, die lit­ur­gi­sche Fei­er zum Toten­ge­den­ken aus­schließ­lich im Frei­en abzu­hal­ten. Der Gene­ral­vi­kar appel­liert an die Seel­sor­gen­den vor Ort in genau die­sem erlaub­ten Rah­men, das Toten­ge­den­ken für die Gläu­bi­gen mög­lich zu machen. Des­halb ist es aus unse­rer Sicht rat­sam, in Zusam­men­ar­beit mit dem gesam­ten pas­to­ra­len Team z. B. am Nach­mit­tag des 1. Novem­ber oder an Aller­see­len meh­re­re kur­ze lit­ur­gi­sche Fei­ern anzu­bie­ten, damit nicht zu vie­le Per­so­nen aufeinandertreffen.“ 

Grund­sätz­lich soll Aller­hei­li­gen statt­fin­den“, betont auch Bischof Ste­fan Oster. Denn zusam­men mit Aller­see­len ist es ja ein beson­de­res Hoff­nungs­fest in die­sen schwie­ri­gen Zei­ten.“ Zu beach­ten sind jedoch in jedem Fall abwei­chen­de regio­na­le Vor­schrif­ten, sofern in einem Land­kreis oder einer kreis­frei­en Stadt die 7‑Ta­ge-Inzi­denz von 35 oder 50 über­schrit­ten wur­de. Des­halb gilt es, recht­zei­tig vor Ort mit der zustän­di­gen Kreis­ver­wal­tungs­be­hör­de die aktu­ell gül­ti­ge Teil­neh­mer­ober­gren­ze für reli­giö­se Fei­ern im Frei­en zu klä­ren. Das Bis­tum Pas­sau hat einen Coro­na-Kri­sen­stab ein­ge­rich­tet, der die Lage lau­fend in den Blick nimmt und ent­schei­det, wel­che Kon­se­quen­zen für das kirch­li­che Leben zu zie­hen sind. Gene­rell folgt das Bis­tum den Emp­feh­lun­gen der zustän­di­gen Behör­den sowie des Robert-Koch-Instituts. 

Wir wis­sen, dass die aktu­el­le Lage für die Seel­sor­ge­teams vor Ort eine gro­ße Her­aus­for­de­rung dar­stellt, gera­de weil vie­les äußerst kurz­fris­tig orga­ni­siert wer­den muss. Dar­um wol­len wir mit einem unter­stüt­zen­den Ange­bot hel­fen,“ sagt der Bischof. Daher hat z.B. das Kir­chen­mu­sik­re­fe­rat der Diö­ze­se eigens eine CD mit dem Titel Abschied neh­men“ her­aus­ge­bracht, die die musi­ka­li­sche Gestal­tung erleich­tert. Auch wenn Men­schen aus gesund­heit­li­cher Sor­ge die Teil­nah­me an Got­tes­dienst und Grä­ber­gang nicht wahr­neh­men, bie­tet das Bis­tum Pas­sau hier ein Begleit­heft zur Gestal­tung einer klei­nen Fei­er zu Hau­se an:

Aktuelle Regelungen für das kirchliche Leben im Bistum Passau

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