Bischof

Aschermittwoch: „Kehr um und glaube an das Evangelium“

Thomas König am 06.03.2019

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Bischof Stefan Oster feierte am Aschermittwoch im Passauer Stephansdom ein Pontifikalamt. Mit dem Aschermittwoch beginnt 40 Tage vor Ostern die Fastenzeit, die österliche Bußzeit. Die Zeremonie des Aschekreuzes bildete im Gottesdienst den Mittelpunkt.

Bischof Ste­fan sprach in sei­ner Pre­digt, von den wich­ti­gen Bezie­hun­gen, die einen im Leben tra­gen – und deren Ver­lust einem sprich­wört­lich den Boden unter den Füßen weg­zie­hen kön­nen. Und von der Bezie­hung zu Gott, als der einen, tra­gen­den Bezie­hung — mit einer inne­ren Ver­bin­dung mit Chris­tus zu leben. Weil die­se Ver­bin­dung am meis­ten und am tiefs­ten tra­ge, so Bischof Stefan.

Bischof Stefan zur Fastenzeit:

Fas­te, weil fas­ten und beten zusam­men­ge­hö­ren. Weil du spü­ren lernst, das, was dir vor­der­grün­dig das Wich­tigs­te scheint, näm­lich dass du was zu essen hast, ist gar nicht das Wich­tigs­te. Du sollst neu spü­ren ler­nen, dass es den gibt, der dich trägt und hält.”

Bischof Stefan in seiner Predigt:

„…so gehen wir auf Ostern zu, damit wir gestärkt wer­den in der Bezie­hung unse­res Lebens, die uns am meis­ten trägt, damit wir gestärkt wer­den dar­in, dass uns die­se Bezie­hung wie­der bedeut­sam wird, dass wir etwas für sie tun. Und wir beken­nen, wenn wir die Asche emp­fan­gen, dass wir ver­gäng­lich sind.”

Die katho­li­schen Chris­ten las­sen sich am Ascher­mitt­woch im Got­tes­dienst mit Asche ein Kreuz auf die Stirn zeich­nen, ein Sym­bol für die Ver­gäng­lich­keit allen Lebens.

Hin­ter­grund des Asche­kreu­zes: Der Emp­fang des Aschen­kreu­zes ist schon seit dem 11. Jahr­hun­dert bezeugt. Schon in der Anti­ke und im Alten Tes­ta­ment galt die Asche als Zei­chen der Nich­tig­keit und Ver­gäng­lich­keit. Übri­gens: Die geweih­te Asche sind die Über­res­te von ver­brann­ten Palm­zwei­gen. Neben dem Kar­frei­tag ist der Ascher­mitt­woch der ein­zi­ge vor­ge­schrie­be­ne stren­ge Fas­ten­tag in der katho­li­schen Kir­che; an ihm soll sich der Gläu­bi­ge gemäß der kirch­li­chen Buß­pra­xis nur ein­mal satt essen und auf Fleisch­spei­sen verzichten.

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