
Die Deutsche Bischofskonferenz und der Unabhängige Beauftragte für Fragen des sexuellen Kindesmissbrauchs haben im Juni 2020 eine Gemeinsame Erklärung zur Aufarbeitung sexuellen Missbrauchs unterzeichnet. Die Aufarbeitung in Kommissionen kann nun in allen Bistümern nach einheitlichen Standards und Kriterien stattfinden. Auch Bischof Dr. Stefan Oster trägt die Erklärung mit und unterstützt sie. So hat auch er die Erklärung verbindlich für das Bistum Passau unterzeichnet. In Kürze wird die Aufarbeitungskommission ihre Arbeit aufnehmen.
Der Beauftragte der Deutschen Bischofskonferenz für Fragen des sexuellen Missbrauchs im kirchlichen Bereich und für Fragen des Kinder- und Jugendschutzes, Bischof Dr. Stephan Ackermann, und der Unabhängige Beauftragte für Fragen des sexuellen Kindesmissbrauchs, Johannes-Wilhelm Rörig, haben im Juni 2020 die „Gemeinsame Erklärung über verbindliche Kriterien und Standards für eine unabhängige Aufarbeitung von sexuellem Missbrauch in der katholischen Kirche in Deutschland“ unterzeichnet.
Mit der Erklärung, deren Unterzeichnung der Ständige Rat der Deutschen Bischofskonferenz Ende April 2020 beschlossen hatte, haben sich die Bischofskonferenz und der Unabhängige Beauftragte gemeinsam über verbindliche Kriterien und Strukturen für eine umfassende und unabhängige Aufarbeitung sexuellen Missbrauchs im Bereich der Deutschen Bischofskonferenz unter Einbeziehung von Betroffenen verständigt.
„Die Bischöfe haben mit Verabschiedung der Gemeinsamen Erklärung die unumkehrbare und verbindliche Entscheidung für eine unabhängige Aufarbeitung von sexuellem Missbrauch im katholischen Bereich getroffen”
Der Unabhängige Beauftragte für Fragen des sexuellen Kindesmissbrauchs, Johannes-Wilhelm Rörig, betont: „Diese Gemeinsame Erklärung ist die entscheidende Grundlage für eine transparente Aufarbeitung und beispielgebend für andere gesellschaftliche Akteure. Die Bischöfe haben mit Verabschiedung der Gemeinsamen Erklärung die unumkehrbare und verbindliche Entscheidung für eine unabhängige Aufarbeitung von sexuellem Missbrauch im katholischen Bereich getroffen. Dafür haben Betroffene lange gekämpft. Wir haben hier sehr konstruktiv mit Mitgliedern der Unabhängigen Aufarbeitungskommission und dem Betroffenenrat zusammengearbeitet. Die Aufarbeitung kann nun in allen Bistümern nach einheitlichen Standards und Kriterien stattfinden. Transparenz, Einheitlichkeit und Betroffenensensibilität werden jetzt verbindlich.“
Hintergrund
Die Gemeinsame Erklärung wurde vom Unabhängigen Beauftragten sowie der von ihm eingerichteten Arbeitsgruppe „Aufarbeitung Kirchen“ und Vertretern der Deutschen Bischofskonferenz erarbeitet. Mit der Erklärung setzen die Bischöfe den Kurs der Aufarbeitung des Missbrauchs fort, der durch zahlreiche regionale Aufarbeitungsprojekte sowie die interdisziplinäre Studie „Sexueller Missbrauch an Minderjährigen durch katholische Priester, Diakone und männliche Ordensangehörige im Bereich der Deutschen Bischofskonferenz“ (MHG-Studie) begonnen wurde.
Auch Bischof Dr. Stefan Oster trägt die Erklärung mit und unterstützt sie. So hat auch er die Erklärung verbindlich für das Bistum Passau unterzeichnet. In Kürze wird die Aufarbeitungskommission ihre Arbeit aufnehmen. Hier finden Sie die von Bischof Stefan Oster SDB unterzeichnete Erklärung:
Text: dbk / pbp