Die Zahl der in Deutschland an dem neuen Virus Erkrankten hat zugenommen. Jeder Einzelne und die im öffentlichen Bereich Verantwortlichen sind aufgefordert, um der Ansteckung entgegenzuwirken. Dies gilt auch für den Bereich der Kirche.
Die Grundregel zur Minderung der Erkrankungsgefahr lautet: Wer Symptome einer Erkrankung aufweist oder bei wem der Verdacht auf Erkrankung besteht, soll auf die Teilnahme an Gottesdiensten verzichten.
Daraus folgt: Bei wem der Verdacht auf Erkrankung besteht, soll keinen liturgischen Dienst ausüben. Dies gilt besonders für die Leiter von Wort-Gottes-Feiern, die Messdiener und Kommunionhelfer. Priester sollen nicht der Gemeindemesse vorstehen.
Ratsam ist vorübergehend auch eine Zurückhaltung bei der Nutzung des Weihwasserbeckens in den Kirchen.
Zusätzlich empfehlen sich folgende Maßnahmen:
- Bei Konzelebration soll in besonderer Weise darauf geachtet werden, dass man kein Ansteckungsrisiko eingeht.
- Priester und Kommunionhelfer sollen vor ihrem Dienst die Hände waschen. Die Benutzung eines Desinfektionsmittels ist empfehlenswert.
- Für den Empfang der Heiligen Eucharistie empfiehlt sich gegenwärtig die Handkommunion. Wegen des erhöhten Ansteckungsrisikos verlangen Kelchkommunion und Mundkommunion besondere Vorsicht. Dasselbe gilt für den Körperkontakt (Händeschütteln, Umarmung) beim Friedenszeichen nach dem Friedensgruß des Priesters.
Im kirchlichen Bereich soll im Hinblick auf das neue Virus verantwortlich gehandelt, aber eine überzogene Ängstlichkeit vermieden werden. Alle Beteiligten stehen in der Pflicht, im Rahmen des jeweils Möglichen und Nötigen mitzuhelfen, die Gefahr einer Ansteckung zu verkleinern.
Quelle: DBK