Wie Kirchenchorproben in Coronazeiten möglichst sicher gestaltet werden können, zeigt das Hygienekonzept des Allgemeinen Cäcilien-Verbands Deutschland, konkretisiert für das Bistum Passau. ACV-Präsident und Diözesanmusikdirektor Marius Schwemmer erklärt, was es hierbei zu beachten gilt.
Ein Hygienekonzept für Chorproben in Coronazeiten hat der Allgemeine Cäcilien-Verband Deutschland (ACV) jetzt erstellt, gemeinsam mit dem Deutschen Chorverband Pueri Cantores. Kirchenchören dient er als Leitfaden für Proben, deren Start nach der Sommerpause erhofft war, nach der Pressekonferenz des Ministerpräsidenten am 16. Juni nun bereits wieder ab dem 22. Juni beginnen, unter Berücksichtigung der geltenden Vorgaben. Marius Schwemmer, ACV-Präsident und Diözesanmusikdirektor in Passau, erklärt in folgendem Radiobeitrag mehr dazu:
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Das Konzept zu erstellen, sei durchaus eine Herausforderung gewesen, betont Marius Schwemmer. Es stehe nicht für sich allein, sondern gelte nur und ausschließlich zusammen mit den Regelungen im jeweiligen Bundesland und (Erz-)Bistum. Und diese sind teils sehr unterschiedlich. Waren in anderen Bundesländern Chorproben bereits schon wieder erlaubt, ist das in Bayern nun ab dem 22. Juni der Fall. Und hier setzt das Hygienekonzept an. Es soll allen Kirchenchören in Deutschland eine Richtschnur sein. Wie wichtig diese für die SängerInnen sind, erklärt Schwemmer: „Wir merken jetzt in dieser Coronazeit, wie sehr die Gemeinschaft fehlt, zusammenzukommen und gemeinsam zu singen. Hilfsprogramme wie virtuelle oder Online-Chöre ersetzen das gemeinschaftliche Singen einfach nicht.“
Der ACV hat neben der Verwaltungs-Berufsgenossenschaft auch medizinische Gutachter zurate gezogen, um das Infektionsrisiko zu minimieren. So steht im Konzept genau beschrieben, wie Chorleiter eine Probe größtmöglich sicher gestalten können. Abstandsregelung, Probendauer, Umgang mit Instrumenten und Noten und Hygieneempfehlungen sind einzelne Elemente. Mitte Juni gilt im Bistum Passau Folgendes: ein Mindestabstand von aktuell 2 Meter um den Sänger herum, Durchlüften des Probenraums jede halbe Stunde für ca. 10 Minuten, Instrumenten- und Notendesinfektion mit entsprechenden Desinfektionsmitteln.
Im Bistum Passau können die Chorleiter mit dem Hygienekonzept arbeiten, das nach der Erlaubnis von „Chorgesang im Bereich der Laienmusik“ nun für das Bistum Passau konkretisiert worden ist. „Das Konzept gilt für alle kirchlichen Chöre, unabhängig von Altersstruktur und Größe. Sollte sich bei den staatlichen Ausführungsbestimmungen oder musikmedizinischen Risikobewertungen etwas ändern, wird dies umgehend in das Konzept aufgenommen und dieses entsprechend aktualisiert. Damit werden wir ein stets aktuelles Hygienekonzept gewährleisten.“
Das Hygienekonzept des ACV hat das Referat Kirchenmusik für das Bistum Passau (für Chöre und Bläsergruppen) konkretisiert und hier zum Download bereitgestellt: