Das Bistum Passau veröffentlicht die Jahresabschlüsse nach HGB-Standard für das Jahr 2019 und weist demnach einen Jahresüberschuss von 2,4 Millionen Euro aus. Im Interview erklärt Finanzdirektor Dr. Josef Sonnleitner Details und wie sich die Coronapandemie auf den laufenden Haushalt 2020 auswirkt.
Das Bistum Passau veröffentlicht zum fünften Mal seit 2015 die Jahresabschlüsse der maßgeblichen Rechtsträger Diözese, Bischöflicher Stuhl, Emeritenanstalt sowie Domkapitel. Dabei weist die Diözese für das Jahr 2019 einen Jahresüberschuss von gut 2,4 Millionen Euro aus. „Die Gründe dafür sind zum einen, dass die Erträge aus der Kirchensteuer gegenüber dem Vorjahr um rund 1,8 Million Euro höher ausgefallen sind“, erklärt Finanzdirektor Dr. Josef Sonnleitner. Insgesamt liegen die Erträge durch die Kirchensteuer im Jahr 2019 bei 113,3 Millionen Euro (im Vorjahr: 111,5 Millionen Euro). Zum anderen konnten 2019 erneut nicht alle geplanten Baumaßnahmen im Bistum abgearbeitet werden, so Sonnleitner weiter. „Das liegt unter anderem an der nach wie vor guten Baukonjunktur. Wir haben sowohl bei den Baufirmen als auch bei den benötigten Fachplanern mit Engpässen zu kämpfen, die letztendlich dazu führten, dass wir den Baumaßnahmen nicht wie geplant nachgekommen sind.“ Angesichts der Corona-Pandemie sei man jedoch derzeit „froh darüber, dass größere Projekte nicht angepackt wurden“, so Sonnleitner weiter.
Ihnen entgeht ein toller Beitrag!
Haushalt 2021 wird geprägt sein von der Corona-Pandemie
Im Rechtsträger der Diözese wird auch die jährliche Gewinn- und Verlustrechnung der Diözese abgebildet (Die aktuelle Meldung finden Sie hier). „Der kommende Haushalt 2021 wird unter dem Vorzeichen der weltweiten Corona-Pandemie stehen“, betont Sonnleitner schon jetzt. „Wir gehen aufgrund der anhaltenden Kurzarbeit in vielen Teilen der Wirtschaft von deutlichen Einbußen bei der Kirchensteuer aus.“ Auch wenn bis dato kein Haushaltsstopp verhängt wurde, werden sämtliche Haushaltsstellen einer genauen Prüfung unterzogen, um kommende Einbußen abfangen zu können. Weitere Einnahmeausfälle, auch in Bezug auf Vermietungen etc., können bis dato noch nicht beziffert werden. „Sorge bereitet uns vor allem die Situation der Pfarrkirchenstiftungen vor Ort.“ Der wochenlange Ausfall von Gottesdiensten und damit auch von Kollekten sowie der Ausfall von Veranstaltungen auf Pfarrebene, die von vielen Ehrenamtlichen getragen werden, werde sich in den Finanzen der Kirchenstiftungen niederschlagen.
„Größere Einsparmaßnahmen haben wir bereits bei Baumaßnahmen auf diözesaner Ebene in die Wege geleitet“, erklärt Sonnleitner, bis man die Situation besser einschätzen könne. Betroffen sind z.B. die weitere Generalsanierung der Gisela-Schulen, die mit rund 600tausend Euro zu Buche schlägt oder eine räumliche Ausweitung des diözesanen IT-Rechenzentrums, die mit rund 200tausend Euro veranschlagt war. Der Jahresabschluss der Diözese weist zudem deutlich gestiegene Bau- und Renovierungszuschüsse für Kirchen, Pfarrhöfe, Jugendheime und sonstige pfarrliche Bauten aus. Diese sind um rund 3,3 Millionen Euro gestiegen.
Die Diözese
Die „Diözese“ Passau ist eine Körperschaft des öffentlichen Rechts, sie umfasst eine Gesamtfläche von 5442 Quadratkilometern und zählte im Jahr 2019 insgesamt 457096 Gläubige. Das Vermögen der einzelnen Pfarreien ist den jeweiligen Kirchenstiftungen zugeordnet und das Bischöfliche Ordinariat übt die Stiftungsaufsicht über die vorgenannten juristischen Personen aus.
Bischöflicher Stuhl
Das Vermögen des Bischöflichen Stuhls wird im Bistum Passau vom Diözesanvermögensrat (DVR) als Organ des Bischöflichen Stuhls verwaltet. Das Vermögen umfasst im Wesentlichen Finanzanlagen. „Das Finanzergebnis des Stuhls fällt in diesem Jahr deutlich besser aus als noch 2018, wo wir einen ausgewiesenen Jahresfehlbetrag von 9,56 Millionen Euro ausgleichen mussten“, erklärt Dr. Sonnleitner. Eine positivere Lage auf den Kapitalmärkten im Jahr 2019 führte dazu, dass wir „ein Jahresergebnis von knapp 5,2 Millionen ausweisen konnten, die wir zur Gänze in die Rücklagen eingestellt haben“, so Sonnleitner. In den Leitsätzen des Bischöflichen Stuhls ist festgeschrieben, dass der Stuhl nicht in erster Linie eigenwirtschaftliche Zwecke verfolgt, sondern mit den Erträgen kirchliche und soziale Projekte im Bistum unterstützt, die nicht durch andere Haushalte abgebildet werden können. „Die Zuweisungen und Zuschüsse sind leicht gestiegen auf 3,7 Millionen (3,5 im Jahr 2018)“, so Sonnleitner und fließen in verschiedene Projekte, die zum Teil langjährig aus dem Stuhl unterstützt werden. „Im Mittelpunkt stehen besonders bei der Vergabe größerer Summen Investitionszuschüsse, deren Nachhaltigkeit weitestgehend sichergestellt ist. Es sollen beispielhafte Projekte sein, wie es sich z.B. gerade im ehemaligen Pindl-Haus in der Passauer Altstadt vollzieht. Das Haus wird saniert und nach Wunsch von Bischof Stefan ein Begegnungsort für Gläubige und Suchende“, so Sonnleitner.
Emeritenanstalt
Die Emeritenanstalt ist für die Versorgung der Geistlichen verantwortlich. Die Diözese stellt sicher, dass die Pensionsansprüche der Priester voll ausfinanziert sind. Dies führt dazu, dass die Rückstellungen für Pensionen wieder nach oben angepasst wurden, und zwar von 134 Millionen auf 147 Millionen. Auf Basis eines aktualisierten versicherungsmathematischen Gutachtens der Versicherungskammer Bayern wurde ein zweckgebundenes Vermögen von 147 Millionen Euro gebildet. Dem liegt ein wiederum abgesenkter Zinssatz für die Berechnung zu Grunde. Die negative Zinsentwicklung belastet die Diözese, da diese die weitere Ausfinanzierung übernommen hat. Die Versorgung ist – anders als beim Staat – kapitalgedeckt. Derzeit sind 248 Mitglieder in der Emeritenanstalt.
Domkapitel
Das Domkapitel zum Heiligen Stephan in Passau ist ein Kollegium von acht Domkapitularen und zwei Dignitären, dem Dompropst und dem Domdekan. Das Domkapitel verfügt über ein Eigenkapital in Höhe von knapp 260.000 Euro.
Gewerblich tätige Einheiten
Im Bistum Passau gibt es zwei gewerblich tätige Einheiten, die im Wettbewerb stehen. Die Brauerei Hacklberg und das Katholische Wohnbauwerk, die beide ihre Zahlen nach gesetzlichen Vorgaben veröffentlichen.
Allgemeine Informationen zur Veröffentlichung gemäß HGB-Standard
Alle vier Rechtsträger Diözese, Bischöflicher Stuhl, Emeritenanstalt sowie Domkapitel sind Körperschaften des öffentlichen Rechts, deren Abschlüsse gemäß den Rechnungslegungsvorschriften des Handelsgesetzbuches (HGB) aufgestellt wurden. Die aufgeführten Jahresabschlüsse der einzelnen Rechtsträger sind von unabhängigen Wirtschaftsprüfern geprüft und mit einem uneingeschränkten Prüfungstestat versehen.
Auch im Bereich der einzelnen Kirchenstiftungen arbeitet die Diözese an einer umfassenden Transparenz nach HGB-Standard. Diese wird sukzessive in den nächsten Jahren erfolgen.
Die Bilanzen sowie Gewinn- und Verlustrechnungen von Diözese, Bischöflichem Stuhl, Emeritenanstalt sowie Domkapitel sind hier einsehbar: