Die Segnung gleichgeschlechtlicher Beziehungen ist in der katholischen Kirche weiter nicht möglich. Das hat die vatikanische Glaubenskongregation in Rom heute festgestellt. Bischof Stefan Oster SDB ist dankbar über die Klarstellung.
Die Feststellung ist die Antwort der Glaubenskongregation auf ein vorgelegtes „Dubium“ (Zweifel), mit der Frage: „Hat die Kirche die Vollmacht, Verbindungen von Personen gleichen Geschlechts zu segnen?“ Die Kongregation für die Glaubenslehre hat darauf mit einem klaren „Nein“ geantwortet. Papst Franziskus sei über die Veröffentlichung informiert worden und habe sie gutgeheißen, heißt es in der Erklärung, die auf der Internetseite des Vatikans veröffentlicht wurde.
In der ausführlichen Begründung heißt es unter anderem, dass „die Segnung gleichgeschlechtlicher Verbindungen nicht als zulässig angesehen werden, weil sie in gewisser Weise eine Nachahmung oder einen analogen Hinweis auf den Brautsegen darstellen würde, der auf den Mann und die Frau herabgerufen wird, die sich im Sakrament der Ehe vereinigen, …“
Keine Diskriminierung
Es wird betont, dass die Erklärung der Unzulässigkeit von Segnungen der Verbindungen von Personen gleichen Geschlechts weder eine ungerechte Diskriminierung sei noch die Absicht enthalte, eine solche zu sein. Die christliche Gemeinschaft und die geistlichen Hirten seien aufgerufen, Menschen mit homosexuellen Neigungen mit Respekt und Takt aufzunehmen.
Die Antwort auf das vorgelegte Dubium schließe auch nicht aus, „dass Segnungen einzelnen Personen mit homosexueller Neigung gespendet werden, die den Willen bekunden, in Treue zu den geoffenbarten Plänen Gottes zu leben, wie sie in der kirchlichen Lehre vorgelegt werden.“
Bischof Oster: Dankbarkeit über die Klarstellung
Passaus Bischof Dr. Stefan Oster SDB hat in einer ersten Reaktion seine Dankbarkeit über die Klarstellung aus Rom zum Ausdruck gebracht. Er verbinde damit die Hoffnung, „dass sie Orientierung gibt und damit auch größere Einmütigkeit befördert.“ Oster verweist auf Papst Franziskus, der immer wieder herausgestellt habe, „dass ein solches Festhalten an bisher geltender Position, zugleich bedeuten muss, mit größerer Aufmerksamkeit alle Menschen unabhängig von Geschlecht und geschlechtlicher Orientierung, in ihrer Würde zu achten, sie anzunehmen und immer neu einzuladen in die Gemeinschaft der Kirche.“
Bischof Oster nimmt zudem die christliche Ehe in den Blick, die hin geordnet sei auf die gegenseitige Liebe, auf gemeinsame Kinder und damit in besonderer Weise Schule des Lebens, der Liebe und des Glaubens sei. Aus ihrer biblischen Tradition sei die Kirche daher der Überzeugung, dass auf der Verbindung von Mann und Frau ein besonderer Segen Gottes liege, der sich im Sakrament der Ehe entfalte. Deshalb, so Bischof Oster, sei die römische Erklärung für ihn zugleich ein Auftrag, besonders auch auf die Menschen zuzugehen, die sich durch eine solche Hervorhebung des Ehesakramentes zurückgesetzt oder verletzt fühlen.“