
Wie das Presseamt des Heiligen Stuhls heute Mittag (20.1.2023) bekannt gab, hat Papst Franziskus Matthias Ambros zum Zweiten Kirchenanwalt (Promotor iustitiae substitutus) am Höchstgericht der Apostolischen Signatur in Rom ernannt.
Damit ist dem Passauer Diözesanpriester ein Leitungsamt an der Römischen Kurie übertragen worden. Zu den ersten Gratulanten gehörte Bischof Stefan Oster: „Es ist die zweite Beförderung innerhalb kürzester Zeit, die Dr. Matthias Ambros zu Teil wird. Das zeigt, dass sein juristisches Fachwissen und seine Gewissenhaftigkeit auf höchster Ebene in Rom geschätzt werden. Das freut mich, da ich Dr. Ambros als äußerst pflichtbewussten und kompetenten Priester unseres Bistums schätze.“
Dr. Matthias Ambros ist 1979 in Freyung geboren. Zum Priester für das Bistum Passau wurde er am 10. Oktober 2009 in Rom geweiht. Nach Studien des Kirchenrechts und Tätigkeiten in der Seelsorge wurde er von Bischof Dr. Stefan Oster SDB im Jahr 2016 für den Dienst an der Römischen Kurie freigestellt. Auf Anfrage der Kongregation für das Katholische Bildungswesen war er bis 2021 insbesondere für kirchliche Hochschulangelegenheiten im deutschsprachigen Raum zuständig. Papst Franziskus ernannte ihn im letzten Jahr (2022) zum Konsultor dieser Kongregation. Als Mitarbeiter an der Apostolischen Signatur ist der 43jährige seit 2021 beschäftigt. Zudem lehrt er seit 2020 Kirchenrecht an der Päpstlichen Universität Gregoriana in Rom. Dabei beschäftigt sich Ambros u.a. mit Themen der kirchlichen Verwaltungsgerichtsbarkeit, des kanonischen Verwaltungsrechts sowie des Prozessrechts als Forschungsschwerpunkt.
Über die Apostolische Signatur
Das Höchstgericht der Apostolischen Signatur gehört neben der Rota Romana und der Apostolischen Pönitentiarie zu den päpstlichen Gerichten des Heiligen Stuhls. Die Apostolische Signatur vereint in sich drei Zuständigkeiten: 1. Als Kassationsgericht ist sie zuständig für Beschwerden gegen Entscheidungen der Rota Romana. 2. Als Verwaltungsgericht richtet sie über die Rechtmäßigkeit von Entscheidungen, die von Dikasterien der Römischen Kurie erlassen oder gebilligt wurden. 3. Als Gerichtsaufsichtsbehörde beaufsichtigt sie gleichsam als Justitzministerium die ordnungsgemäße Rechtspflege aller kirchlichen Gerichte. Geleitet wird die Apostolische Signatur von Dominique Kardinal Mamberti als Präfekt sowie von Bischof Andrea Ripa als Sekretär. Das Richterkollegium besteht derzeit aus 23 Kardinälen und Bischöfen, die nebenamtlich ihren Dienst ausüben.
Kirchenanwalt
Der Kirchenanwalt (Promotor iustitiae) wirkt als Vertreter des öffentlichen Wohls als Prozesspartei mit, indem er den Richtern sein Votum pro rei veritate vorlegt. In Disziplinar- und Strafverfahren ist der Kirchenanwalt als klagende Partei am Prozess beteiligt. An der Apostolischen Signatur wirkt ein Kirchenanwalt, der i.d.R. von zwei weiteren stellvertretenden Kirchenanwälten unterstützt wird. Dem Untersekretär eines Dikasteriums gleichgestellt unterstützen die Kirchenanwälte insbesondere den Sekretär des Gerichts in der Erledigung der ordentlichen Leitungsaufgaben der Apostolischen Signatur.