Bistum

Statement des Bistums Passau zur Situation in Hauzenberg:

Pressemeldung am 21.03.2025

Zeitungen gefaechert Siehe Datenfeld Autor Foto: Karl Holzhauser

Das Bistum hält an seinem Vorgehen fest.

Alex­an­der Aulin­ger hat mehr­fach gegen­über dem Bischof von Pas­sau und meh­re­ren Zeu­gen ange­bo­ten und zuge­sagt vom Deka­ne­amt und als Pfar­rer des Pfarr­ver­ban­des Hau­zen­berg zu resi­gnie­ren. Der Bischof hat die­sen Amts­ver­zicht ange­nom­men. Wie in der Pres­se­infor­ma­ti­on des Bis­tums fest­ge­stellt, ist Alex­an­der Aulin­ger ab Mon­tag, den 24. März 2025 nicht mehr Dekan und Pfar­rer im Pfarr­ver­band Hau­zen­berg. Die Admi­nis­tra­ti­on über­nimmt Pro­de­kan Fabi­an Feuchtinger.

Zugleich liegt von der unab­hän­gi­gen Beauf­trag­ten für sexu­el­len Miss­brauch, Rechts­an­wäl­tin Rose­ma­rie Weber, die drin­gen­de Emp­feh­lung vor, Vor­gän­ge bzgl. des Pfar­rers straf­recht­lich zu prü­fen. Im ent­spre­chen­den Schrei­ben heißt es wört­lich: Nach­dem latent durch­ge­hend der Vor­wurf besteht, das Ver­hal­ten des Herrn A. wür­de über ein Anbah­nungs­ver­hält­nis hin­aus­ge­hen und auch wei­te­re straf­recht­lich rele­van­te Vor­wür­fe erho­ben wur­den, rate ich drin­gend an, die Ange­le­gen­heit in die Hän­de der Staats­an­walt­schaft zu geben, die mehr Mög­lich­kei­ten der Recher­che besitzt und eine objek­ti­ve Über­prü­fung durch­füh­ren kann.“

Unter Bezug­nah­me auf die gel­ten­de Inter­ven­ti­ons­ord­nung der Deut­schen Bischofs­kon­fe­renz sowie den Ver­hal­tens­ko­dex des Bis­tums Pas­sau spricht der Bischof von Pas­sau ein vor­läu­fi­ges Zele­bra­ti­ons­ver­bot aus. Dar­über hin­aus wird ein Ver­bot des öffent­li­chen Auf­tritts als Pries­ter aus­ge­spro­chen. Bei­des gilt ab Mon­tag, den 24. März 2025

Vorherige Presseinformation vom 20. März 2025

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