Weltkirche

Anerkennungs-Leistungen: Unabhängige Kommission

Pressemeldung am 12.08.2021

Dbk presse2 2 DBK Pressemeldung

Informationen für Betroffene zur Unabhängigen Kommission für Anerkennungsleistungen sind nun kompakt auf einer eigenen Homepage verfügbar. Etwa 19 Prozent der Anträge sind bislang beschieden.

Ein gutes hal­bes Jahr nach dem Start des erwei­ter­ten Ver­fah­rens zur Aner­ken­nung des Leids durch die Unab­hän­gi­ge Kom­mis­si­on für Aner­ken­nungs­leis­tun­gen (UKA) ist seit heu­te (12. August 2021) die neue Inter­net­sei­te der UKA online. Unter www​.aner​ken​nung​-kir​che​.de fin­den Betrof­fe­ne sexua­li­sier­ter Gewalt und ande­re Inter­es­sier­te u. a. Infor­ma­tio­nen zu den Mit­glie­dern der UKA, zum Ver­fah­ren zur Aner­ken­nung des Leids sowie zu aktu­el­len Zah­len. Links zu wich­ti­gen Orga­ni­sa­tio­nen oder Unter­stüt­zungs­mög­lich­kei­ten sind eben­so abruf­bar wie ein aus­führ­li­cher Kata­log, der Ant­wor­ten auf häu­fig gestell­te Fra­gen von Betrof­fe­nen gibt.

Seit Juni 2021 kann die UKA nicht nur in Ple­nums­sit­zun­gen, son­dern auch in Kam­mer­sit­zun­gen bera­ten und ent­schei­den. Eine Kam­mer ist mit der Vor­sit­zen­den und zwei Mit­glie­dern besetzt und beschluss­fä­hig, die zwei­te Kam­mer mit dem Vize­vor­sit­zen­den und zwei Mitgliedern.

Die UKA hat seit Janu­ar in ins­ge­samt 15 Ple­nums­sit­zun­gen sowie zusätz­lich drei Kam­mer­sit­zun­gen ins­ge­samt 240 von ein­ge­gan­ge­nen 1287 Anträ­gen bear­bei­tet. Dies ent­spricht einer Quo­te von knapp 19 Pro­zent. Die Mit­glie­der der UKA wis­sen um das gro­ße Leid, das hin­ter jedem ein­zel­nen Antrag steht. Es ist ihnen ein beson­de­res Anlie­gen, die belas­ten­de Zeit der Bear­bei­tung so gering wie mög­lich zu hal­ten. Für die kom­men­den Mona­te sind jeweils bis zu vier Kam­mer­sit­zun­gen und eine Sit­zung im Ple­num vorgesehen.

Hintergrund:

Die Mit­glie­der der UKA ste­hen in kei­nem Anstel­lungs- und Abhän­gig­keits­ver­hält­nis zu der katho­li­schen Kir­che und arbei­ten wei­sungs­un­ab­hän­gig. Die UKA nimmt grund­sätz­lich nur von kirch­li­chen Insti­tu­tio­nen oder den dort benann­ten Ansprech­per­so­nen über­sand­te Anträ­ge auf Leis­tun­gen in Aner­ken­nung des Leids von sexu­el­lem Miss­brauch Betrof­fe­ner ent­ge­gen und ent­schei­det über die Höhe der Leis­tun­gen, die aus­ge­zahlt wer­den. Die UKA ist bun­des­weit tätig, so dass es bun­des­weit im Sin­ne einer Gleich­be­hand­lung zu ver­gleich­ba­ren Ent­schei­dun­gen kommt. Der Begriff des sexu­el­len Miss­brauchs im Sin­ne der Ord­nung umfasst dabei sowohl straf­ba­re als auch nicht straf­ba­re sexu­al­be­zo­ge­ne Hand­lun­gen und Grenz­ver­let­zun­gen. Leis­tungs­an­trä­ge sind auch für Betrof­fe­ne mög­lich, die bereits auf Emp­feh­lung der Zen­tra­len Koor­di­nie­rungs­stel­le und auf der Basis damals nied­ri­ger vor­ge­se­he­ner Aner­ken­nungs­be­trä­ge Zah­lun­gen erhal­ten haben (soge­nann­te Alt­an­trä­ge). Die aktu­el­le Ord­nung des Ver­fah­rens ermög­licht der UKA zusätz­lich, ein­stim­mig in klei­ne­ren Spruch­kör­pern (soge­nann­ten Kam­mern) zu ent­schei­den. Bei grund­sätz­li­chen Fra­gen oder strit­ti­gen Ent­schei­dun­gen müs­sen wie bis­her wei­ter min­des­tens fünf Mit­glie­der der UKA zusam­men­kom­men, um beschluss­fä­hig zu sein. In den Sit­zun­gen der Kom­mis­si­on ist eine inter­dis­zi­pli­nä­re Bera­tung und gründ­li­che Prü­fung jedes Antrags auch wei­ter­hin die Grund­vor­aus­set­zung für eine ange­mes­se­ne und aus­ge­wo­ge­ne Ent­schei­dung der UKA.

Her­aus­ge­be­rin:
Mar­ga­re­te Res­ke
Vor­sit­zen­de der Unab­hän­gi­gen Kom­mis­si­on für Anerkennungsleistungen

Weitere Nachrichten

250403 Echtzeit KJB Freyung
Jugend
03.04.2025

„Echt.Zeit – Den Blick weiten“

Das neue Veranstaltungsformat der Diözesen Linz und Passau startet im Herbst 2025.

Flyer rising
Jugend
03.04.2025

RISING Kar- und Ostertage 2025

Die RISING Kar- und Ostertage für Jugendliche und junge Erwachsene vom 17. bis 20. April im HOME Passau.

250309 Pilgerwanderung Rottaler Jakobsweg
Bistum
03.04.2025

Aufbrechen - Dankend und erfüllt unterwegs

Frühlingshafte Pilgerwanderung auf dem Rottaler Jakobsweg von Brombach nach Postmünster.

Wegkreuz Monika Zieringer
Bistum
03.04.2025

Trauer um Johanna Kempinger

Das Bistum Passau trauert um Johanna Kempinger, die am 28. März 2025 verstorben ist.