Weltkirche

Missbrauchs-Aufarbeitung: Gemeinsame Erklärung der deutschen Bischöfe

Pressemeldung am 28.04.2020

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Die Deutsche Bischofskonferenz und der Unabhängige Beauftragte für Fragen des sexuellen Kindesmissbrauchs, Johannes-Wilhelm Rörig, haben sich gemeinsam über das weitere Vorgehen zur Aufarbeitung sexuellen Missbrauchs im Bereich der Deutschen Bischofskonferenz verständigt.

Die inter­dis­zi­pli­nä­re Stu­die Sexu­el­ler Miss­brauch an Min­der­jäh­ri­gen durch katho­li­sche Pries­ter, Dia­ko­ne und männ­li­che Ordens­an­ge­hö­ri­ge im Bereich der Deut­schen Bischofs­kon­fe­renz“ (MHG-Stu­die), die im Sep­tem­ber 2018 ver­öf­fent­licht wur­de, hat­te dazu bereits wich­ti­ge Erkennt­nis­se gelie­fert. Nun set­zen die Bischö­fe die beschlos­se­ne kon­se­quen­te Auf­ar­bei­tung sexu­el­len Miss­brauchs inner­halb eines gemein­sa­men ver­bind­li­chen Rah­mens wei­ter fort.

Seit Mai 2019 haben Ver­tre­te­rin­nen und Ver­tre­ter der Deut­schen Bischofs­kon­fe­renz und der Unab­hän­gi­ge Beauf­trag­te sowie die von ihm ein­ge­rich­te­te Arbeits­grup­pe Auf­ar­bei­tung Kir­chen“ inten­si­ve Gesprä­che geführt. Als Ergeb­nis die­ses Pro­zes­ses wird heu­te (28. April 2020) die Gemein­sa­me Erklä­rung über ver­bind­li­che Kri­te­ri­en und Stan­dards für eine unab­hän­gi­ge Auf­ar­bei­tung von sexu­el­lem Miss­brauch in der katho­li­schen Kir­che in Deutsch­land“ ver­öf­fent­licht. Der Stän­di­ge Rat der Deut­schen Bischofs­kon­fe­renz hat die­ser Erklä­rung in sei­ner gest­ri­gen Sit­zung (27. April 2020) zugestimmt.

Ziel der Gemein­sa­men Erklä­rung“ ist die umfas­sen­de, ver­gleich­ba­re und abge­stimm­te Auf­ar­bei­tung sexu­el­len Miss­brauchs in den deut­schen (Erz-)Diözesen. Hier­zu wer­den Struk­tu­ren eta­bliert, die eine trans­pa­ren­te und unab­hän­gi­ge Auf­ar­bei­tung gewähr­leis­ten sol­len. Aus­drück­lich wird die Ein­bin­dung von Betrof­fe­nen sowie deren Exper­ti­se ver­an­kert. Zugleich wird sicher­ge­stellt, dass sämt­li­che bereits vor­han­de­nen, zahl­rei­chen diö­ze­sa­nen Anstren­gun­gen zur Auf­ar­bei­tung sexu­el­len Miss­brauchs fort­ge­setzt und bereits gewon­ne­ne Erkennt­nis­se in den Pro­zess ein­ge­bracht werden.

Die vereinbarten Kriterien und Standards sind ohne Vorbild in Deutschland

Die Erklä­rung und die dar­in ver­ein­bar­ten Kri­te­ri­en und Stan­dards sind ohne Vor­bild in Deutsch­land. So kön­nen die Kri­te­ri­en für eine umfas­sen­de, trans­pa­ren­te und unab­hän­gi­ge Auf­ar­bei­tung, die unter Ein­be­zie­hung der Betrof­fe­nen geschieht, bei­spiel­ge­bend für ande­re gesell­schaft­li­che Akteu­re sein.

Der Beauf­trag­te der Deut­schen Bischofs­kon­fe­renz für Fra­gen des sexu­el­len Miss­brauchs im kirch­li­chen Bereich und für Fra­gen des Kin­der- und Jugend­schut­zes, Bischof Dr. Ste­phan Acker­mann, erklärt: Ich bin dank­bar, dass wir die­sen nächs­ten, sicht­ba­ren Schritt in der Umset­zung unse­rer bei der Ver­öf­fent­li­chung der MHG-Stu­die zuge­sag­ten Maß­nah­men gehen konn­ten. Das gemein­sa­me Doku­ment wird den Bis­tü­mern bei ihren Bemü­hun­gen um Auf­ar­bei­tung hel­fen. Ich erwar­te mir von der Gemein­sa­men Erklä­rung einen wei­te­ren Schub für die Auf­de­ckung und Bekämp­fung sexua­li­sier­ter Gewalt im Raum der Kir­che.“ Der Unab­hän­gi­ge Beauf­trag­te für Fra­gen des sexu­el­len Kin­des­miss­brauchs, Johan­nes-Wil­helm Rörig, betont: Ich bin sehr froh und erleich­tert, dass es ges­tern zu die­ser his­to­ri­schen Ent­schei­dung gekom­men ist, die wir über vie­le Mona­te mit wert­vol­ler Unter­stüt­zung von Mit­glie­dern der Unab­hän­gi­gen Auf­ar­bei­tungs­kom­mis­si­on und des Betrof­fe­nen­ra­tes erar­bei­tet haben. Die Bischö­fe haben mit Ver­ab­schie­dung der Gemein­sa­men Erklä­rung‘ die unum­kehr­ba­re und ver­bind­li­che Ent­schei­dung für eine unab­hän­gi­ge Auf­ar­bei­tung von sexu­el­lem Miss­brauch im katho­li­schen Bereich getrof­fen. Dafür haben Betrof­fe­ne lan­ge gekämpft. Ich bin sehr erleich­tert, weil die Auf­ar­bei­tung jetzt in allen Bis­tü­mern nach ein­heit­li­chen Stan­dards und Kri­te­ri­en statt­fin­den kann. Trans­pa­renz, Ein­heit­lich­keit und Betrof­fe­nen­sen­si­bi­li­tät wer­den jetzt ver­bind­lich. Die Orts­bi­schö­fe sind nun auf­ge­ru­fen, zügig die orga­ni­sa­to­ri­schen und finan­zi­el­len Vor­aus­set­zun­gen in ihren Bis­tü­mern zu schaf­fen, sodass die diö­ze­sa­nen Auf­ar­bei­tungs­kom­mis­sio­nen schnell ihre Arbeit auf­neh­men können.“

Die Erklä­rung wird von Bischof Acker­mann und Johan­nes-Wil­helm Rörig dem­nächst unterzeichnet.

Quel­le: dbk

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