
Auf der Herbstvollversammlung der Deutschen Bischofskonferenz haben sich die Bischöfe auf ein für alle Bistümer einheitliches Verfahren für Zahlungen an Opfer sexuellen Missbrauchs geeinigt. Die Leistungen stellen eine Anerkennung des erfahrenen Leids dar und werden auch unabhängig von einer Verjährung der Taten erbracht.
Auch wenn der Täter bereits verstorben ist, kann ein Antrag gestellt werden. Was die Höhe der Zahlungen betrifft, wollen sich die Bischöfe an der zivilrechtlichen Schmerzensgeld-Tabelle orientieren und Anerkennungssummen zwischen 1.000 und 50.000 Euro pro Fall zahlen.
Bei den Zahlungen handelt es sich um Einmalzahlungen, die für jeden Betroffenen, der einen Antrag auf Anerkennung des Leids stellt, durch ein unabhängiges Entscheidungsgremium individuell festgelegt werden. Zusätzlich können Betroffene, wie auch jetzt schon, Kosten für Therapie- oder Paarberatung erstattet bekommen.
Besondere Bedeutung im weiterentwickelten Verfahren kommen der Transparenz und der Unabhängigkeit zu. Zukünftig werden alle Leistungen in Anerkennung des Leids durch ein zentrales und unabhängig besetztes Gremium festgelegt. Diesem unabhängigen Entscheidungsgremium sollen sieben Frauen und Männer angehören. Es wird interdisziplinär mit Fachleuten aus Medizin, Recht, Psychologie und Pädagogik besetzt sein. Die Mitglieder dürfen in keinem Anstellungsverhältnis zu einer (Erz-)Diözese oder einer anderen kirchlichen Einrichtung stehen. Sie werden unabhängig und weisungsfrei arbeiten. Zudem wird das Entscheidungsgremium nicht nur die Leistungshöhe festlegen, sondern auch die Auszahlung der Summen anweisen. Auf diesem Wege soll das Verfahren beschleunigt werden, was viele Betroffene angemahnt haben. Die Mitglieder des Gremiums werden durch einen Ausschuss ausgewählt, dem mehrheitlich nichtkirchliche Vertreter angehören. So soll eine Unabhängigkeit sichergestellt werden. Hierbei wird die Beteiligung von Betroffenen gewährleistet. Die Antragsstellung wird weiterhin vor Ort erfolgen. Hierzu stehen vor allem die unabhängigen Ansprechpersonen in den Diözesen zur Verfügung. Im Bistum Passau ist das die Rechtsanwältin Rosemarie Weber.

Rosemarie Weber
Rechtsanwältin
Das weiterentwickelte Verfahren soll zum 1. Januar 2021 starten. Betroffene können ab diesem Zeitpunkt einen Antrag beim Bistum Passau stellen. Auch Personen, die bereits einen Antrag gestellt und Leistungen erhalten haben, können am erneuerten Verfahren teilnehmen. Im Regelfall wird es für diese Personen ein verkürztes Antragsverfahren geben.
„Ich hoffe, dass wir mit den getroffenen Festlegungen ein transparentes, einheitliches und unabhängiges Verfahren schaffen konnten.”
„Mir ist bewusst, dass das in der Obhut der Kirche erfahrene Leid nicht mit Geld aufgewogen und damit wieder gut gemacht werden kann. Aber wir wollen uns der Verantwortung stellen und Betroffene sexuellen Missbrauchs nicht ohne Hilfe stehen lassen. Jetzt bin ich froh, dass wir uns endlich auf ein gemeinsames, transparentes Vorgehen aller Bistümer in Deutschland einigen konnten. Es hat ja schon früher viel zu lang gedauert, bis wir zu einem konsequenten Blick von den Betroffenen her gelangt sind. Mein Dank gilt allen, die dafür gekämpft haben.“
Text: Anna Hofmeister / pbp