Dienstanweisungen und hausinterne Regelungen
Soll der Verhaltenskodex eine arbeitsrechtliche Verbindlichkeit für die Angestellten der Pfarrei haben, muss die Pfarrei ihn als Dienstanweisung in Kraft setzen.
Neben dem Verhaltenskodex hat die Pfarrei auch die Möglichkeit in Gebäuden der Pfarrei (z.B. Pfarrheim …) eine Hausordnung zu erlassen, um den Qualitätsstandard der Pfarrei hinsichtlich Schutz der Anvertrauten sichtbar werden zu lassen.