Dienstanweisungen und hausinterne Regelungen

Soll der Verhaltenskodex eine arbeitsrechtliche Verbindlichkeit für die Angestellten der Pfarrei haben, muss die Pfarrei ihn als Dienstanweisung in Kraft setzen.

Neben dem Ver­hal­tens­ko­dex hat die Pfar­rei auch die Mög­lich­keit in Gebäu­den der Pfar­rei (z.B. Pfarr­heim …) eine Haus­ord­nung zu erlas­sen, um den Qua­li­täts­stan­dard der Pfar­rei hin­sicht­lich Schutz der Anver­trau­ten sicht­bar wer­den zu lassen.

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Institutionelles Schutzkonzept (ISK)

Unter einem „Institutionellen Schutzkonzept“ (ISK) versteht man die gezielten Präventionsmaßnahmen eines kirchlichen Rechtsträgers, um sexualisierter Gewalt entgegen zu wirken. Sie werden in einem Gesamtkonzept gebündelt, welches sich an den (Ziel-)Gruppen und deren Lebenswelt in der jeweiligen Institution orientiert.