Personalauswahl und -entwicklung (Haupt-, neben-, und ehrenamtlich)
In Bewerbungsgesprächen mit Angestellten der Pfarrei bzw. Erstgesprächen mit neuen Ehrenamtlichen ist es notwendig, die institutionellen Präventionsmaßnahmen vorzustellen und eine Zustimmung dazu abzufragen. Das Vorlegen eines Erweiterten Führungszeugnises (eFZ) und das Unterzeichnen der Selbstauskunftserklärung ist integraler Bestandteiler der Personalauswahl.
Wird bereits hier deutlich, dass sich die Pfarrei aktiv dem Schutz vor sexualisierter Gewalt verschrieben hat, so können potentielle Täter:innen abgeschreckt werden. Vor Unterschrift des Arbeitsvertrages ist mindestens eine schriftliche Information zum ISK mit seinen einzuhaltenden Schritten (z.B. Verhaltenskodex, Beschwerdewege, verpflichtende Präventionsschulung…) auszuhändigen. Hier wird auch darauf verwiesen, welche Dokumente von den zukünftigen Mitarbeitenden beigebracht werden müssen. In der Einarbeitungszeit und in den jährlichen Mitarbeitergesprächen muss Raum für die Thematik Prävention geschaffen werden.
Alle Informationen zum Erweiterten Führungszeugnis finden Sie hier:
Selbstauskunftserklärung
Alle Mitarbeitenden und ehrenamtlich tätige Person, der/die ein eFZ vorlegt, wird zusätzlich aufgefordert eine Selbstauskunftserklärung zu unterschreiben. Mit dieser bestätigt die Person, dass bezüglich der einschlägigen Paragraphen kein Ermittlungsverfahren eingeleitet worden ist bzw. und keine rechtskräftige Verurteilung erfolgte.
Damit schließt die Selbstauskunftserklärung eine Lücke, die das eFZ nicht abdeckt, da dieses nur bereits abgeurteilte Verfahren beinhaltet. (Ausnahmen müssen von der Pfarreileitung schriftlich mit Begründung dokumentiert werden.)
Dritte
Beauftragt die Pfarrei externe Personen oder Firmen zur Durchführung von Dienstleistungen oder werden Räume der Pfarrei Dritten überlassen, sind die obigen Punkte analog einzuhalten. Die Pfarrei und der externe Dienstleister verständigen sich untereinander über die Einhaltung der gesetzlichen Standards.