Vorgehensweise im Verdachts- oder Beschwerdefall
Die Pfarrei beschreibt im ISK auch, wie im Verdachts- oder Beschwerdefall zügig vorgegangen werden soll, um weiteren Schaden abwenden zu können.
Auch krisenerfahrene Organisationen reagieren auf Missbrauchs- und Gewalthandlungen in den eigenen Reihen mit einem Schockzustand. Alle Beteiligte sehen sich mit Gefühlen konfrontiert, die nichts mit ihrem “normalen” Erfahrungsschatz innerhalb der Organisation zu tun haben. Eine strukturiert beschriebene Verfahrensweise im Verdachts- oder Beschwerdefall soll die Handlungsfähigkeit aufrecht erhalten und soll einem zu schnellen, unkoordiniertem und dem anfänglichen Schock antwortendem Handeln entgegenwirken und eine nötige Orientierung in der Ausnahmesituation bieten. Hauptsächlich ist die Leitungsebene dafür verantwortlich , Schaden von den Beteiligten abzuwenden, dabei stehen der Schutz und die Rechte von Betroffenen im Fokus. Auch auf angemessene Dokumentation, Beachtung des Datenschutzes und das Gewährleisten von Vertraulichkeit muss geachtet werden.
Für alle Beteiligte soll sichergestellt werden, dass Beratungsmöglichkeiten innerhalb und außerhalb der Pfarrei und inner- und außerkirchlich sowie die Melde- und Beschwerdewege in geeigneter Form bekannt gemacht sind. Außerdem soll im ISK beschrieben werden, wie nach einem Vorfall oder Verdacht mit dem betroffenen Umfeld (z.B. dem Pfarrgemeinderat oder der Kirchenverwaltung) weitergearbeitet werden soll.
Es haben sich niederschwellige Meldemöglichkeiten bewährt, die mehrere Kommunikationskanäle bedienen (z.B. direktes Gespräch oder digitale Möglichkeit). Es ist auch wichtig zu klären, wie mit Verdachtsmomenten umgegangen wird, die sich nicht erhärten und wie ein:e Beschuldigte:r dann rehabilitiert werden kann. Ein erster wichtiger Schritt bei den Beschwerdewegen ist es daher sachlich und diskret mit Hinweisen umzugehen. Personen, mit Kontakt zu Betroffenen bzw. zu Beschuldigten/Täter:innen erhalten Supervision.