Eiskreise Natur Foto: Helga Grömer

Supervision, Coaching und Mediation

Entfaltung und Klärung durch Beratung und Begleitung

Ver­än­de­run­gen aktiv auf den Weg brin­gen, neu­es Ver­hal­ten erpro­ben, Sicher­heit gewin­nen, gemein­sam wei­ter­kom­men – all das macht ein­zel­ne Per­so­nen und Teams stark.

Offen(er) kom­mu­ni­zie­ren ler­nen, ande­re Sicht­wei­sen als Erwei­te­rung sehen, sich und ande­re bewuss­ter wahr­neh­men, auf­ein­an­der hören und Kon­flik­te ange­hen — all das fes­tigt Men­schen und för­dert im Geis­te des Evan­ge­li­ums ihre Freu­de am Beruf und an der per­sön­li­chen Entwicklung.

Wozu dient Supervision, Coaching und Mediation?

Super­vi­si­on und Coa­ching sind emp­foh­le­ne und bewähr­te Bera­tungs­mög­lich­kei­ten, um

  • in einer neu­en Funk­ti­on, bei Stel­len­wech­sel, als (neu­es) Team Sicher­heit in der Zusam­men­ar­beit zu gewinnen.
  • Auf­ga­ben- und Rol­len­klar­heit (zurück-) zu gewin­nen und das beruf­li­che Pro­fil zu stärken.
  • eine ver­wor­re­ne Arbeits­si­tua­ti­on neu zu ord­nen und Ent­las­tung zu erfahren.
  • Stö­run­gen und Kon­flik­te zu bearbeiten.
  • beson­de­re Her­aus­for­de­run­gen oder Stress­si­tua­tio­nen zu meistern.
  • zu ent­de­cken, was ich sel­ber alles bewir­ken, wen­den und gestal­ten kann.

Mediation

Media­ti­on ist eine beson­de­re Form der Kon­flikt­be­ar­bei­tung durch Mediator*innen. Mit Ein­ver­ständ­nis der betei­lig­ten Kon­flikt­par­tei­en füh­ren sie bei fest­ge­fah­re­nen Kon­flik­ten als unbe­tei­lig­te Drit­te das Beratungsgespräch.

Jede Bera­tung dient der per­sön­li­chen und beruf­li­chen Stär­kung. Sie benö­tigt im Nor­mal­fall einen län­ge­ren Zeit­raum. Nach­hal­ti­ge Ver­än­de­rung braucht Zeit.

Super­vi­si­on, Coa­ching und Media­ti­on sind in der Regel frei­wil­lig und wer­den aus eige­ner Initia­ti­ve ange­for­dert. Die Beraterin/​der Bera­ter kommt von außer­halb und bringt den erfor­der­li­chen Abstand zur Situa­ti­on und den betei­lig­ten Per­so­nen mit. Sie/​er wird von den Super­vi­sa­n­den (Ein­zel­per­son, Team, Grup­pe) sel­ber aus­ge­sucht. Nur so kön­nen ein Ver­trau­ens­ver­hält­nis sowie eine kon­struk­ti­ve Zusam­men­ar­beit sicher­ge­stellt werden.

Für wen ist Supervision und Coaching?

Supervision, Coaching und Mediation sind Beratungsangebote für alle Personen, die im und für das Bistum Passau arbeiten.

Das Bera­tungs­an­ge­bot gilt für Deka­ne, Pfar­rer und Dia­ko­ne, pas­to­ra­le Mitarbeiter*innen in den ver­schie­de­nen Ein­satz­fel­dern, leitende/​r Ange­stell­te, Pfarrsekretäre/​Pfarrsekretärinnen, Mitarbeiter*innen im Ordi­na­ri­at und den Bil­dungs­häu­sern, Verwaltungsleiter*innen, Kin­der­gar­ten­lei­tun­gen oder –teams, Lehr­kräf­te im kirch­li­chen Schul­dienst sowie an Gesamt­teams in Pfarr­ver­bän­den oder pas­to­ra­len Räu­men, in Refe­ra­ten und allen Ein­rich­tun­gen des Bis­tums. Das Bis­tum befür­wor­tet und för­dert die­se Form der Bera­tung und Beglei­tung aus­drück­lich. Sie wird im Rah­men der offi­zi­el­len Dienst­zeit in Anspruch genommen.

Welche Form von Supervision, Coaching und Mediation suchen Sie?

Ein­zel­su­per­vi­si­on
ist eine inten­si­ve beruf­li­che Beglei­tung für ein­zel­ne Per­so­nen — ob lei­tend oder mit­ar­bei­tend — in Pas­to­ral, Ver­wal­tung, Refe­ra­ten, Ver­bän­den und Bildungseinrichtungen.

Grup­pen­su­per­vi­si­on
fin­det in Grup­pen in der Grö­ßen­ord­nung von ca. 5 – 7 Per­so­nen statt, die in der Regel ein Auf­ga­ben­be­reich (z.B. Jugend­ar­beit), eine Funk­ti­on (z.B. lei­ten­der Pfar­rer, Gemeindereferent*in) oder ein The­ma (z.B. Füh­rung) verbindet.

Team­su­per­vi­si­on
machen Teams, die im Arbeits­all­tag zusam­men­ar­bei­ten und (wie­der) ziel­füh­rend, Cha­ris­men ori­en­tiert und mög­lichst ohne Rei­bun­gen zusam­men­ar­bei­ten und was wei­ter­brin­gen wol­len (z.B. Seel­sor­ge­team, Abtei­lung, Refe­rat, Kin­der­gar­ten­team, Bildungshaus)

Wie kommen Sie zu Ihrer Beratung?

  • Sie mel­den sich bei der Kon­takt­stel­le Super­vi­si­on, Coa­ching, Media­ti­on. Hier erhal­ten Sie nähe­re Infor­ma­tio­nen zum wei­te­ren Vor­ge­hen und den diö­ze­sa­nen Rege­lun­gen. (sie­he Download)
  • Es wird ggf. gemein­sam geklärt, wel­che Form der Bera­tung für Sie die wei­ter­füh­rends­te ist.
  • Sie wäh­len Ihren Berater/​Ihre Bera­te­rin (in der Regel) aus der diö­ze­sa­nen Lis­te aus.
  • Sie stel­len Ihren Antrag auf Bera­tung an der Per­so­nal­stel­le. (sie­he Download)
  • Sie neh­men Kon­takt mit der/​dem gewähl­ten Berater*in auf und ver­ein­ba­ren einen ers­ten Termin.
  • Ziel­set­zung, Inhal­te und Anzahl der Tref­fen wer­den beim Erst­kon­takt mit dem Berater/​mit der Bera­te­rin vereinbart.
Einzelsupervision

ist eine intensive berufliche Begleitung für einzelne Personen - ob leitend oder mitarbeitend - in Pastoral, Verwaltung, Referaten, Verbänden und Bildungseinrichtungen.

Gruppensupervision

findet in Gruppen in der Größenordnung von ca. 5-7 Personen statt, die in der Regel ein Aufgabenbereich (z.B. Jugendarbeit), eine Funktion (z.B. leitender Pfarrer, Gemeindereferent*in) oder ein Thema (z.B. Führung) verbindet.

Teamsupervision

machen Teams, die im Arbeitsalltag zusammenarbeiten und (wieder) zielführend, Charismen orientiert und möglichst ohne Reibungen zusammenarbeiten und was weiterbringen wollen (z.B. Seelsorgeteam, Abteilung, Referat, Kindergartenteam, Bildungshaus)

Kontaktstelle:

Birgit Klein 2

Birgit Klein

Leiterin der Kontaktstelle Supervision, Coaching und Mediation

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Interne & externe Berater*innen

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