Baureferat
Die Bauwerke der Kirche geben Zeugnis von der kulturprägenden Kraft des christlichen Glaubens und sind bewusste Zeichen für die Präsenz des Glaubens in der Gesellschaft.
Gleichzeitig sind sie ein „Stück Heimat“ und Identifikationsorte – auch für Menschen, die der Kirche fernstehen. Sakrale Architektur folgt stets einem theologischen Programm und der Liturgie, der Feier des Gottesdienstes. Kirchliches Bauen nimmt Maß am Auftrag der Kirche in Gottesdienst, Verkündigung, Caritas, Gemeinschaftsstiftung und Bildung. Eine besondere Bedeutung kommt dabei den Kirchen und anderen Stätten des Gebetes als Räumen für die würdige und zeitgemäße Gottesdienstfeier und für die Gottesverehrung zu.
Geschichte
Das Baureferat der Diözese Passau, auch Diözesanbauamt genannt, ist eine Abteilung des Bischöflichen Ordinariats und gehört zur Hauptabteilung Finanzen und Bau, unter der Leitung des bischöflichen Finanzdirektors. Es wurde 1948 errichtet. Das Bauamt selbst leitet der Diözesanbaumeister. Bisherige Diözesanbaumeister bzw. Dombaumeister waren um 1680: Carlo Lurago, von 1948 bis 1971: Alfons Hornsteiner, von 1972 bis 1992: Alfred Zangenfeind, von 1993 bis 2007: Josef Lechner, seit 2008: Jochen Jarzombek.
Das Baureferat ist eine Abteilung der Hauptabteilung Finanzen und Bau und untersteht dem bischöflichen Finanzdirektor. Die Abteilungen Kunstreferat, die Eigenbetriebe Gebäudebewirtschaftung, Domschreinerei, Bauhof und Gebäudereinigung sind dem Baureferat unterstellt.
Hauptaufgaben gemäß Stiftungsrecht
Das Baureferat der Diözese Passau berät die katholischen Kirchenstiftungen des Bistums Passau in baufachlichen Fragen. Dabei wird angestrebt, in Zusammenarbeit mit den verantwortlichen Kirchenverwaltungen den vorhandenen Gebäudebestand fachgerecht zu pflegen, zu unterhalten und bedarfsgerecht zu optimieren sowie Perspektiven für einen zukunftsfähigen Erhalt der benötigten Gebäudestrukturen aufzuzeigen. Baumaßnahmen am kirchlichen Gebäudebestand müssen nachhaltig sein, wirtschaftlich vertretbar sein und sollen in angemessener Qualität ausgeführt werden. Dem Diözesanbauamt obliegt die Betreuung, Projektleitung und Durchführung aller Baumaßnahmen an sakralen und profanen Bauten kirchlicher Stellen im Bistum Passau. Die Grundlage der Tätigkeit des Baureferates basiert auf dem Bayerischen Stiftungsgesetz und den Dienstanweisungen der übergeordneten Hauptabteilung Finanzen und Bau.
Leistungsbild und Aufgaben des Baureferates:
1. Zentrale Anlaufstelle für alle Bauthemen als Stabsstelle
- Baufachliche Beratung in allen Fragen zum Thema Bauen bei Neubau, Anbau, Umbau, Sanierung und Renovierung, Bauunterhalt und Instandhaltung, sowie Künstlerische und liturgische Belange
- Wahrnehmen von Repräsentationspflichten gegenüber den Kirchenstiftungen, dem Nutzer, den Trägern öffentlicher Belange und der Öffentlichkeit.
- Führen aller Verhandlungen mit projektbezogener vertragsrechtlicher oder öffentlich-rechtlicher Bindungswirkung für die Kirchenstiftungen und die bischöfliche Finanzkammer
2. Projektleitung (Bauherrenvertretung und Stiftungsaufsicht) in Linienfunktion
2.1 Projektvorbereitung und –begleitung
- Bewertung der eingegangenen Meldung für Baumaßnahmen der Kirchenstiftungen
- Erstellen einer Entscheidungsvorlage für den Finanzsteuerausschuss der Diözese
- Mitwirkung bei der Auswahl der externen Planer
- Mitwirkung bei der Erteilung der Stiftungsaufsichtsrechtlichen Genehmigung
- Mitwirkung beim Herbeiführen der bauordnungsrechtlichen Genehmigungen, Einwilligungen und Erlaubnisse in Hinblick auf die GenehmigungsreifeMitwirkung beim Erstellen von Förderanträgen bei den öffentlichen Fördergebern
2.2 Projektdurchführung / Organisatorische und kaufmännische Abwicklung von Baumaßnahmen - Erstellen der aufbau- und ablauforganisatorischen Vorgaben
- Entwicklung der Projektorganisation und ‑kommunikation
- Leiten von Projektbesprechungen auf Geschäftsführungs‑, Kirchenverwaltungsebene zur Vorbereitung/Einleitung/Durchsetzung von Entscheidungen.
- Rechtzeitiges Herbeiführen bzw. Treffen der erforderlichen Entscheidungen sowohl hinsichtlich Funktion, Konstruktion, Standard und Gestaltung als auch hinsichtlich Qualität, Kosten und Terminen.
- Konfliktmanagement zur Ausrichtung der unterschiedlichen Interessen der Projektbeteiligten auf einheitliche Projektziele hinsichtlich Qualitäten, Kosten und Termine. u. a. im Hinblick auf die Pflicht der Projektbeteiligten zur fachlich-inhaltlichen Integration der verschiedenen Planungsleistungen und die Pflicht der Projektbeteiligten zur Untersuchung von alternativen Lösungsmöglichkeiten.
- Überwachung auf Einhaltung der Projektziele
Sie haben Fragen zum Thema?
Wir helfen Ihnen gerne.
Jochen Jarzombek
Diözesanbaumeister