Offizialat - Diözesangericht
Konflikte, Zweifel und Lebensbrüche können im menschlichen Zusammenleben vorkommen. Deshalb gibt es in den Diözesen der römisch-katholischen Kirche neben dem Bischöflichen Ordinariat, das für die Verwaltung zuständig ist, auch ein kirchliches Gericht.
Im deutschsprachigen Raum heißen diese Diözesangerichte auch Bischöfliches Offizialat oder Bischöfliches Konsistorium.
Ein Diözesangericht ist ausschließlich für die kirchliche Rechtsprechung zuständig, die sich nach den geltenden Gesetzen der Kirche richtet.
Vor diesem Gericht werden dann Streitfragen geklärt, die im innerkirchlichen Bereich auftreten, wie zum Beispiel die Frage der Gültigkeit einer Ehe (Ehenichtigkeitsverfahren), insbesondere nach einer Trennung oder Scheidung der Ehegatten.
Als Diözesanbischof ist Bischof Dr. Stefan Oster SDB der oberste Richter in der Diözese Passau. Zur Ausübung seiner richterlichen Befugnisse bestellt er jedoch einen Stellvertreter, dieser Gerichtsvikar (Offizial) leitet das Gericht.
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Claus Bittner
Domkapitular, Offizial