Generalvikar – der Stellvertreter des Bischofs
Der Generalvikar ist der persönliche Stellvertreter des Bischofs in allen Verwaltungsaufgaben und handelt in dessen Auftrag und mit gleicher Vollmacht. Deshalb wird er gerne als das "alter ego", das "andere Ich", des Diözesanbischofs bezeichnet. Aktuell hat Domkapitular Josef Ederer dieses Amt inne.
Generalvikar – Domkapitular Josef Ederer
Domkapitular Josef Ederer ist seit 30. Mai 2020 Generalvikar des Bischofs von Passau. Der 1969 in Cham geborene Ederer wurde am 1. Juli 1995 vom damaligen Diözesanbischof Dr. Franz Xaver Eder zum Priester geweiht. Im Herbst 1995 wurde er Pfarradministrator in Neukirchen vorm Wald, ehe er im September 1996 als Kaplan nach Aufhausen wechselte. Von Generalvikar Lorenz Hüttner wurde er am 1. September 1999 mit der Administration der Pfarrei Regen beauftragt, wo er ein Jahr später als Pfarrer installiert wurde. Von 2005 bis 2014 war er zudem Dekan für das Dekanat Regen. Mit dem Wechsel 2014 nach Passau übernahm Ederer die Leitung der Hauptabteilung Personal. Seit Oktober 2014 ist Josef Ederer außerdem Mitglied des Passauer Domkapitels.
Josef Ederer
Domkapitular, Generalvikar
Stichwort Generalvikar
Der “Codex Iuris Canonici” (CIC), das kirchliche Gesetzbuch, widmet dem “Vicarius generalis” einen eigenen Artikel (can. 475 – 481). Der Generalvikar ist der persönliche Stellvertreter des Bischofs in allen Verwaltungsaufgaben und handelt in dessen Auftrag und mit gleicher Vollmacht. Deshalb wird er gerne als das “alter ego”, das andere Ich, des Diözesanbischofs bezeichnet. Der Generalvikar wird gemäß Codex vom Bischof “frei ernannt” und kann von ihm auch “frei abberufen” werden. Mit der Amtszeit oder dem Tod des Bischofs (Vakanz des bischöflichen Stuhles) enden automatisch auch seine Befugnisse. Dem Generalvikar kommt, von eng begrenzten Ausnahmen abgesehen, kraft Amtes in der ganzen Diözese die ausführende Gewalt zu, die der Diözesanbischof von Rechts wegen hat.