Kirchensteuer titelbild Foto: Simona Kehl / pbp

Kirchensteuer - gelebte Solidarität

Mit dem Kirchensteuerbeitrag tragen alle Mitglieder der katholischen Kirche dazu bei die Arbeit der Kirche vor Ort zu ermöglichen. Denn die Kirchensteuer wird da eingesetzt, wo Geld dringend gebraucht wird: In der Seelsorge, dem Gottesdienst und in der Caritas.

Betrach­ten Sie Ihren Kir­chen­steu­er­bei­trag als Mög­lich­keit das Bis­tum Pas­sau bei sei­nen viel­fäl­ti­gen pas­to­ra­len und cari­ta­ti­ven Auf­ga­ben finan­zi­ell zu unter­stüt­zen. Die Ver­wen­dung der Bei­trä­ge, die über die Kir­chen­steu­er ein­ge­nom­men wer­den, wird mit größ­ter Sorg­falt ent­schie­den, um damit auch wei­ter­hin Not lin­dern und die Wer­ke der christ­li­chen Nächs­ten­lie­be ver­kün­den zu können.

Das Katholische Kirchensteueramt Passau

Dom­platz 3
94030 Pas­sau
Tel.: +49 851 3939010
Fax: +49 851 3933219
E‑Mail: kirchensteueramt@​bistum-​passau.​de

Mon­tag, Don­ners­tag, Frei­tag: 8:30 – 11:30
Diens­tag, Mitt­woch: 8:30 – 11:30, 13:45 – 16:00

Die Mit­ar­bei­ter des Kir­chen­steu­er­am­tes ste­hen Ihnen bei Fra­gen ger­ne zur Verfügung. 

Bit­te beach­ten Sie aber, dass für fol­gen­de Ange­le­gen­hei­ten lei­der kei­ne tele­fo­ni­sche Antragstellung/​Erledigung mög­lich ist:

  • Ände­rung der Bankverbindung
  • Ertei­lung eines Lastschriftmandates
  • Antrag auf Steu­er­erlass, Steu­er­stun­dung bzw. außer­ge­richt­li­chen Vergleich
  • Antrag auf Auf­tei­lung von Gut­ha­ben bzw. Rück­stän­den bei zusam­men­ver­an­lag­ten Ehegatten/​Lebenspartnern
  • Ein­sprü­che gegen Kir­chen­steu­er­be­schei­de und Anträ­ge auf Aus­set­zung der Voll­zie­hung (Aus­nah­me: Mit­tei­lung über ein beim zustän­di­gen Finanz­amt ein­ge­leg­tes Rechts­mit­tel gegen den zugrun­de­lie­gen­den Einkommensteuerbescheid)

Schrift­stü­cke zu die­sen Ange­le­gen­hei­ten kön­nen Sie 

an das Kir­chen­steu­er­amt sen­den. Bei der Über­mitt­lung als E‑Mail ist es zweck­dien­lich, das Ori­gi­nal­do­ku­ment als Datei­an­hang (mög­lichst im PDF-For­mat) zu senden.

Fül­len Sie ihn voll­stän­dig aus und ver­ges­sen bit­te nicht die Unter­schrift. Anschlie­ßend sen­den Sie das For­mu­lar per Post oder mit­tels Tele­fax (+49 851 3933219) an unser Amt. Bei der nächs­ten auto­ma­ti­schen Erstel­lung von Über­wei­sun­gen wird dann Ihr Gut­ha­ben auf die von Ihnen genann­te Bank­ver­bin­dung erstattet.

Wichtige Hinweise des Kirchensteueramtes

E-Mail-Kommunikation

Bei einer schrift­li­chen Kom­mu­ni­ka­ti­on mit dem Kir­chen­steu­er­amt per E‑Mail erfolgt kei­ne Ver­schlüs­se­lung der Nach­rich­ten, so dass die­se durch Drit­te auf dem Über­tra­gungs­weg mit­ge­le­sen oder ver­än­dert wer­den kön­nen. Die so ver­sand­ten Nach­rich­ten sind des­halb hin­sicht­lich Ihrer Sicher­heit mit Post­kar­ten vergleichbar.

Datenschutz

All­ge­mei­ne Hin­wei­se zum Daten­schutz kön­nen hier abge­ru­fen wer­den.
Das Doku­ment wur­de vor maschi­nel­ler Aus­le­sung geschützt,
zum Anse­hen oder Her­un­ter­la­den benut­zen Sie bit­te das Kenn­wort: 123456

Bankverbindungen

Hier fin­den Sie die Bank­ver­bin­dun­gen des Kirchensteueramtes:

Liga Pas­sau
IBAN: DE80 7509 0300 0004 3030 59
BIC: GENODEF1M05

Spar­kas­se Pas­sau
IBAN: DE61 7405 0000 0000 0003 23
BIC: BYLADEM1PAS

Volks-Raiff­ei­sen­bank Pas­sau
IBAN: DE16 7409 0000 0005 6602 89
BIC: GENODEF1PA1

Lastschriftverfahren

Es besteht die Mög­lich­keit, alle unter Ihrer Steu­er­num­mer fäl­lig wer­den­den Beträ­ge bequem im SEPA-Last­schrift­ein­zugs­ver­fah­ren von Ihrem Giro­kon­to abbu­chen zu lassen. 

Wenn Sie am SEPA-Last­schrift­ein­zugs­ver­fah­ren teil­neh­men wol­len, erfolgt dies durch schrift­li­che Erklä­rung gegen­über unse­rem Amt. Ver­wen­den Sie dazu bit­te den unten­ste­hen­den Vor­druck und fül­len Sie ihn voll­stän­dig aus. Er ent­hält alle für eine wirk­sa­me Teil­nah­me­er­klä­rung not­wen­di­gen Anga­ben. Ver­ges­sen Sie bit­te nicht das Datum sowie die Unter­schrift! Anschlie­ßend sen­den Sie das For­mu­lar ent­we­der per Post oder per Tele­fax (0851 393 — 3219) an unser Amt. Das Kir­chen­steu­er­amt Pas­sau ver­an­lasst dann künf­tig die Abbu­chung der ent­spre­chen­den Steuerbeträge.

Hin­wei­se:

  • Die Teil­nah­me am SEPA-Last­schrift­ein­zugs­ver­fah­ren erfolgt frei­wil­lig. Sie ist jeder­zeit wider­ruf­lich und daher völ­lig risikolos.
  • Erfolgt eine Ände­rung der Steu­er­fest­set­zung, nach­dem die Abbu­chung von Ihrem Kon­to ver­an­lasst wur­de, wer­den über­zahl­te Beträ­ge von Amts wegen zurückgezahlt.
  • Sie kön­nen inner­halb von acht Wochen, begin­nend mit dem Belas­tungs­da­tum, die Erstat­tung des belas­te­ten Betra­ges ver­lan­gen. Es gel­ten dabei die mit Ihrem Kre­dit­in­sti­tut ver­ein­bar­ten Bedingungen.
  • Sie erken­nen unse­re Abbu­chun­gen an der Gläu­bi­ger-Iden­ti­fi­ka­ti­ons­num­mer DE85KKP00000013862 und Ihrer Man­dats­re­fe­renz­num­mer. Die Man­dats­re­fe­renz­num­mer wird Ihnen nach Ein­gang des SEPA-Last­schrift­man­dats im Steu­er­be­scheid, in einem sons­ti­gen Schrei­ben und/​oder im Kon­to­aus­zug des Kre­dit­in­sti­tuts mitgeteilt.
  • Zur Erleich­te­rung des Zah­lungs­ver­kehrs beträgt die Frist für die Infor­ma­ti­on vor Ein­zug einer fäl­li­gen Zah­lung min­des­tens einen Tag vor Belastung.
  • Bit­te tei­len Sie uns Ände­run­gen Ihrer Bank­ver­bin­dung umge­hend schrift­lich mit. Ihre Inter­na­tio­nal Bank Account Num­ber (IBAN) und den Busi­ness Iden­ti­fier Code (BIC) fin­den Sie bei­spiels­wei­se auf Ihrem Kontoauszug.
  • Ände­run­gen an einer ange­kün­dig­ten Abbu­chung (z. B. Bank­ver­bin­dung) kön­nen bis zu zwei Tage direkt vor dem Ein­zug berück­sich­tigt wer­den. Spä­ter ein­ge­hen­de Hinweise/​Anträge kön­nen auf­grund gesetz­li­cher und tech­ni­scher Vor­ga­ben nicht mehr direkt berück­sich­tigt wer­den, da die Ein­zugs­da­ten bereits vor­ab bei der Bank ein­ge­reicht wer­den müssen.

Kirchensteuererstattung

Die Erstat­tung von Kir­chen­steu­er­gut­ha­ben erfolgt mit­tels Über­wei­sung auf ein Giro­kon­to. Bei feh­len­der oder feh­ler­haf­ter Bank­ver­bin­dung tei­len Sie uns bit­te umge­hend eine kor­rek­te Bank­ver­bin­dung mit. Auf­grund der gesetz­li­chen Vor­ga­ben für die Ein­füh­rung des SEPA-Ver­fah­rens, wel­che zum einem die Korrektur/​Rückholung fehl­ge­lei­te­ter Über­wei­sun­gen noch­mals erschwer­ten und die zum ande­ren die Umstel­lung auf die lan­ge und teil­wei­se unüber­sicht­li­che Inter­na­tio­nal Bank Account Num­ber (IBAN) führ­ten, kön­nen Mit­tei­lun­gen über Bank­ver­bin­dun­gen nur mehr schrift­lich an unser Amt erfolgen.

Dazu kann die­ser Vor­druck ver­wen­det werden.

Ich zahle Kirchensteuer!

Vie­len Katho­li­ken im Bis­tum Pas­sau ist die Wich­tig­keit der Kir­chen­steu­er sehr bewusst. Hier ein paar Bei­spie­le unter dem Mot­to Ich zah­le Kirchensteuer!“

Ihnen entgeht ein toller Beitrag!

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