Fragen und Antworten petrol Bild: Kommunikationsdesign Bistum Passau

Fragen & Antworten

Hier finden Sie Antworten auf die am häufigsten gestellten Fragen, rund um das Thema sexueller Missbrauch.

Hier fin­den Sie Ant­wor­ten auf Fra­gen, wie z.B.: Wel­che Hal­tun­gen prä­gen den Umgang des Bis­tums Pas­sau mit dem The­ma des sexu­el­len Miss­brauchs“? Wie arbei­tet das Bis­tum Pas­sau mit der Staats­an­walt­schaft zusam­men? Was geschieht mit einer Per­son, die beschul­digt wird, Kin­der, Jugend­li­che sowie schutz- oder hil­fe­be­dürf­ti­ge Erwach­se­ne sexu­ell miss­braucht zu haben? Was macht das Bis­tum Pas­sau kon­kret, um die Ver­gan­gen­heit aufzuarbeiten?

Arbei­tet das Bis­tum Pas­sau mit der Staats­an­walt­schaft zusammen?

Das Bis­tum arbei­tet eng mit der Staats­an­walt­schaft zusammen.

Die katho­li­sche Kir­che ist kein Staat im Staa­te. Für die straf­recht­li­che Sank­tio­nie­rung von Fehl­ver­hal­ten, auch von Kle­ri­kern und Mit­ar­bei­te­rin­nen und Mit­ar­bei­tern der Kir­che, sind die staat­li­chen Straf­ver­fol­gungs­be­hör­den zustän­dig. Das Bis­tum über­gibt Ver­dachts­fäl­le sexu­el­len Miss­brauchs an die Staats­an­walt­schaft, wobei es auch die Rech­te der Betrof­fe­nen ach­tet. Das Selbst­be­stim­mungs­recht von Betrof­fe­nen bzw. bei Min­der­jäh­ri­gen zusätz­lich das der Erzie­hungs­be­rech­tig­ten, ist im Rah­men der staat­li­chen Geset­ze zu achten.

War­um gibt es über­haupt kirch­li­che Ver­fah­ren bei Fäl­len bzw. Ver­dachts­fäl­len sexu­el­len Missbrauchs?

Grund­sätz­lich gilt: Das kirch­li­che Straf­ver­fah­ren ersetzt nie­mals das staat­li­che Ver­fah­ren. Wer sich nach welt­li­chem Recht straf­bar gemacht hat, unter­liegt der staat­li­chen Gerichts­bar­keit und wird dort zur Ver­ant­wor­tung gezo­gen. Die Erfah­rung zeigt aber, dass Staats­an­walt­schaf­ten Ver­fah­ren in vie­len Fäl­len ein­stel­len, weil die Fak­ten für eine Ver­ur­tei­lung wegen sexu­el­len Miss­brauchs nicht aus­rei­chen oder weil die ange­zeig­ten Taten ver­jährt sind.

Unab­hän­gig vom Aus­gang der staat­li­chen Rechts­ver­fol­gung, wird ein kirch­li­ches Ver­fah­ren durch­ge­führt. Das kir­chen­recht­li­che Straf­recht bie­tet ins­be­son­de­re in sol­chen Fäl­len die Mög­lich­keit, Beschul­dig­te den­noch zur Rechen­schaft zu zie­hen. Zudem gibt es im Kir­chen­recht eige­ne Straf­tat­be­stän­de und Rechts­vor­schrif­ten die Berück­sich­ti­gung finden.

Wie wird das Bis­tum Pas­sau sei­ner Ver­ant­wor­tung gegen­über Kle­ri­kern und Mitarbeiterinnen/​Mitarbeitern gerecht, die beschul­digt werden?

Auch für beschul­dig­te Per­so­nen gilt zunächst die Unschulds­ver­mu­tung. Soll­te sei­tens der Straf­er­mitt­lungs­be­hör­den oder der Gerich­te kei­ne Ankla­ge oder Ver­ur­tei­lung erfol­gen, gilt die betref­fen­de Per­son als unschul­dig im straf­recht­li­chen Sinn. Gänz­lich unab­hän­gig davon erfolgt die dienst- und arbeits­recht­li­che Beur­tei­lung der Vor­wür­fe wegen sexu­el­len Miss­brauchs oder Grenz­über­schrei­tun­gen. Das Bis­tum wird geeig­ne­te Maß­nah­men ergrei­fen, wenn die Mel­dun­gen hin­rei­chend begrün­det sind.

Soll­ten sich erho­be­ne Vor­wür­fe nicht bestä­ti­gen, erfolgt eine ent­spre­chen­de Reha­bi­li­tie­rung der oder des Beschul­dig­ten durch das Bistum.

Was geschieht mit einer Per­son, die beschul­digt wird, Kin­der, Jugend­li­che sowie schutz- oder hil­fe­be­dürf­ti­ge Erwach­se­ne sexu­ell miss­braucht zu haben?

Der Bischof stellt den betref­fen­den Kle­ri­ker unmit­tel­bar von sei­nem Dienst frei und unter­sagt bei­spiels­wei­se die Aus­übung des Amtes.

Für den Bereich der übri­gen Mit­ar­bei­te­rin­nen und Mit­ar­bei­ter gilt ein ent­spre­chen­des Vor­ge­hen. Die jewei­li­gen Trä­ger­ver­ant­wort­li­chen ent­schei­den über kurz­fris­ti­ge Maß­nah­men, wie zum Bei­spiel die Frei­stel­lung vom Dienst, und über sich dann evtl. anschlie­ßen­de wei­te­re arbeits­recht­li­che Schrit­te (bei­spiels­wei­se die Kün­di­gung des Dienstverhältnisses).

Was geschieht mit einer über­führ­ten Täte­rin oder Täter?

Gegen im kirch­li­chen Dienst Täti­ge, die Min­der­jäh­ri­ge sowie schutz- oder hil­fe­be­dürf­ti­ge Erwach­se­ne miss­braucht haben, kön­nen Maß­nah­men ver­hängt wer­den, wie z. B.

  • die Per­son wird nicht mehr in der Arbeit mit Min­der­jäh­ri­ge sowie schutz- oder hil­fe­be­dürf­ti­ge Erwach­se­ne eingesetzt;
  • es kann unter­sagt wer­den den Got­tes­dienst zu fei­ern und Sakra­men­te zu spenden;
  • Maß­nah­men wie etwa die Ent­las­sung aus dem Kle­ri­ker­stand und/​oder Gehalts­kür­zun­gen kön­nen aus dem kirch­li­chen Ver­fah­ren folgen.
  • Kle­ri­ker wer­den unver­züg­lich der Nach­sor­ge durch den Bischof unter­stellt mit dem Ziel der Kon­trol­le der Ein­hal­tung der Auf­la­gen aus vor­aus­ge­hen­den bischöf­li­chen / römi­schen Dekre­ten. Die Nach­sor­ge umfasst grund­sätz­lich regel­mä­ßi­ge Kon­troll­maß­nah­men, die durch Ent­scheid des Bischofs in Häu­fig­keit und Aus­ge­stal­tung jeweils an den indi­vi­du­el­len Sta­tus des Betrof­fe­nen ange­passt wer­den können.

Bei den übri­gen Mit­ar­bei­te­rin­nen und Mit­ar­bei­tern gilt, dass arbeits­recht­li­che Maß­nah­men in jedem Fall unab­hän­gig von staat­li­chen (straf-)rechtlichen Maß­nah­men ergrif­fen werden.

Was macht das Bis­tum Pas­sau kon­kret, um die Ver­gan­gen­heit aufzuarbeiten?

Das Bis­tum hat im Rah­men des For­schungs­pro­jek­tes​„Sexu­el­ler Miss­brauch an Min­der­jäh­ri­gen durch kath. Pries­ter, Dia­ko­ne und männ­li­che Ordens­an­ge­hö­ri­ge im Bereich der Deut­schen Bischofs­kon­fe­renz“ (soge­nann­te MHG Stu­die; 2018) Per­so­nal­ak­ten sich­ten las­sen und alle Hin­wei­se auf sexua­li­sier­te Gewalt an die For­scher­grup­pe weitergegeben.

Zudem wur­de Anfang des Jah­res 2021 eine unab­hän­gi­ge Kom­mis­si­on zur Auf­ar­bei­tung sexu­el­len Miss­brauchs im Bis­tum Pas­sau kon­sti­tu­iert. Die Kom­mis­si­ons­mit­glie­der sind Ver­tre­te­rin­nen und Ver­tre­ter aus Wis­sen­schaft, Fach­pra­xis, Jus­tiz, öffent­li­cher Ver­wal­tung sowie Betroffene. 

Der Diö­ze­san­ver­mö­gens­ver­wal­tungs­rat des Bis­tums Pas­sau hat der Durch­füh­rung der his­­­to­risch-wis­­­sen­­­schaf­­t­­­li­chen Stu­die an der Uni­ver­si­tät Pas­sau mit dem The­ma​„Sexu­el­ler Miss­brauch von min­der­jäh­ri­gen Schutz­be­foh­le­nen durch katho­li­sche Kle­ri­ker im Bis­tum Pas­sau 19452020 Aus­maß und Umstän­de – Reak­tio­nen und Hand­ha­bung sei­tens Kir­che, Öffent­lich­keit und sozia­lem Umfeld der Betrof­fe­nen“ unter Lei­tung von Herrn Pro­fes­sor Dr. Marc von Knor­ring zuge­stimmt. Die Stu­die soll Ende Juli 2025, spä­tes­tens Ende Okto­ber 2025 fer­tig­ge­stellt und vor­ge­legt werden.

Was tut das Bis­tum Pas­sau, um sexu­el­len Miss­brauch künf­tig mög­lichst zu verhindern?

Das Bis­tum Pas­sau hat eine eige­ne Koor­di­na­ti­ons­stel­le zur Prä­ven­ti­on gegen sexua­li­sier­te Gewalt, die als Stab­stel­le direkt an den Gene­ral­vi­kar ange­glie­dert ist. Um den Prä­ven­ti­ons­auf­trag​„eine Kul­tur des acht­sa­men Mit­ein­an­ders“ wei­ter­zu­ent­wi­ckeln, ist die Stel­le per­so­nell aus­ge­baut worden.

Die Prä­ven­ti­ons­ar­beit im Bis­tum trägt dazu bei, dass Sprech­räu­me für Aus­tausch und Refle­xi­on eröff­net wer­den. Sie ver­mit­telt Hand­lungs­si­cher­heit in die­sem The­men­feld und befä­higt das Rich­ti­ge im Umgang mit Betrof­fe­nen zu tun. Prä­ven­ti­ons­ar­beit signa­li­siert auch Betrof­fe­nen, dass die Mit­ar­bei­te­rin­nen und Mit­ar­bei­ter und Kle­ri­ker zu die­sem The­ma ansprech­bar sind, zuhö­ren und aus­hal­ten kön­nen und gemein­sam die not­wen­di­gen Schrit­te gehen.

Kon­kret ist es ein Bün­del von Prä­ven­ti­ons­maß­nah­men, das auf unter­schied­li­chen Ebe­nen und Ein­rich­tun­gen umge­setzt wird. Hier­zu gehört die gesetz­li­che Ver­pflich­tung, die erwei­ter­ten Füh­rungs­zeug­nis­se alle 5 Jah­re von allen Mit­ar­bei­te­rin­nen und Mit­ar­bei­tern sowie Kle­ri­kern zur Ein­sicht­nah­me vor­le­gen zu las­sen. Durch die­se Maß­nah­me soll ver­hin­dert wer­den, dass ein­schlä­gig vor­be­straf­te Per­so­nen über­haupt zum Ein­satz kommen.

Dar­über hin­aus hat das Bis­tum sich selbst wei­te­re Prä­ven­ti­ons­maß­nah­men auf­er­legt. Prä­ven­ti­ons­schu­lun­gen in regel­mä­ßi­gen Abstän­den für alle Beschäf­tig­ten (seit 2012), Infor­ma­ti­on über Vor­ge­hens­wei­se bei Ver­dachts­fäl­len und Mit­tei­lungs­fäl­len, Infor­ma­ti­on über inner­kirch­li­che und nicht kirch­li­che Bera­tungs­mög­lich­kei­ten, Ver­hal­tens­re­geln für einen pro­fes­sio­nel­len Umgang, spe­zi­fi­sche Schu­lun­gen für Mul­ti­pli­ka­to­ren (z. B. Cyber­g­roo­ming) usw. Die Maß­nah­men wer­den in einem sog. Insti­tu­tio­nel­len Schutz­kon­zept gebün­delt und trans­pa­rent öffent­lich gemacht. Hier kom­men Sie zur Web­sei­te:

Insti­tu­tio­nel­les Schutz­kon­zept (ISK)

An wen kön­nen sich Betrof­fe­ne wen­den oder auch Men­schen, die einen Ver­dacht haben, dass es einen sexu­el­len Miss­brauch gibt?

Betrof­fe­ne oder ande­re, die von sexu­el­lem Miss­brauch durch Kle­ri­ker oder ande­re Mit­ar­bei­ten­de im Bis­tum Pas­sau Kennt­nis erhal­ten, kön­nen sich an die unab­hän­gi­gen Ansprech­per­so­nen, die Inter­ven­ti­ons­be­auf­trag­te oder auch die nicht­kirch­li­chen Fach­be­ra­tungs­diens­te wen­den. Hier kom­men Sie zu der Webseite:

Vor­ge­hens­wei­se im Ver­­­d­achts- oder Beschwerdefall

Wie unter­stützt das Bis­tum Pas­sau die Betroffenen?

Betrof­fe­ne erle­ben die Hal­tung: Wir hören zu. Wir neh­men ernst. Dar­über hin­aus wer­den Betrof­fe­ne zu Betei­lig­ten im Ver­fah­ren und tref­fen auf empa­thi­sche Gesprächs­part­ner. Alles rich­tet sich an dem Ziel aus, die Vor­fäl­le best­mög­lich zu ver­ar­bei­ten und Retrau­ma­ti­sie­run­gen zu vermeiden.

Kon­kret ste­hen den Betrof­fe­nen Zah­lun­gen zur Aner­ken­nung des Leids zu. Auch bera­te­ri­sche, the­ra­peu­ti­sche und seel­sorg­li­che Ange­bo­te wer­den ver­mit­telt und anfal­len­de Kos­ten übernommen. 

Dar­über hin­aus wur­de im Okto­ber 2021 ein unab­hän­gi­ger Betrof­fe­nen­bei­rat gegrün­det. Die­ser ver­steht sich als Anlauf­stel­le für Betrof­fe­ne und Impuls­ge­ber für Auf­ar­bei­tungs­pro­zes­se und Präventionsmaßnahmen.

Hier die Infobroschüre des Bistums Passau:

Titelthema Missbrauch Praevention
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Flyer Missbrauch Juni 2024

PDF 2.56 mb  · 

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Antonia Murr

Interventionsbeauftragte

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Bettina Sturm

Präventionsbeauftragte