Kindergartenfest farbe by factum adp pfarrbriefservice Bild: factum.adp; in: Pfarrbriefservice.de

Pauschalverträge GEMA

Der Pauschalver­trag des Freis­taats Bay­ern mit der GEMA wur­den rück­wirk­end zum 1.1.24 auf kirch­liche Insti­tu­tio­nen erweit­ert.

Das heißt, dass auch kirch­li­che Trä­ger auf einer Flä­che bis zu 500 qm jetzt bis zu vier Ver­an­stal­tun­gen im Jahr kos­ten­los durch­füh­ren dür­fen. Das hilft unse­ren Pfar­rei­en durch­aus z. B. für ein­tritts­freie Pfarr- und Kin­der­gar­ten­fes­te. Die Mel­de­pflicht besteht nach wie vor, aller­dings über­nimmt die Kos­ten der Freistaat.

Kon­zer­te sind nach wie vor mel­de- und kos­ten­pflich­tig, Pfarr­fes­te etc. nun aber wie­der nur melde‑, nicht kos­ten­pflich­tig. Bit­te beach­ten Sie aber, dass die Mel­dung des Fes­tes etc. unter Pau­schal­ver­trag Bay­ern 2024 erfol­gen muss.

Laut GEMA sind mit dem Pauschalvertrag im Detail abgedeckt:

  • Ein­tritts­freie Ver­eins­fes­te (Spen­den sind erlaubt) mit
  • Live-Musik sowie Musik von Trä­gern wie CDs, MP3 oder Strea­ming­an­bie­tern wie Spotify
  • in Räu­men oder im Frei­en (Flä­che bis zu 500 qm); z. B. Som­mer­fes­te, Gar­ten­fes­te oder Mai­baum­auf­stel­len (und eben Pfarrfeste)

Diese Veranstaltungen sind laut GEMA nicht mit abgedeckt:

  • Fes­ti­vals oder Konzerte
  • Theater/​Kabarett
  • Tanz­kur­se oder Sportveranstaltungen
  • Strea­ming-Ver­an­stal­tun­gen
  • Dau­er­haf­te Hin­ter­grund­mu­sik (in Ver­eins­hei­men u. Ä.)
  • Ver­an­stal­tun­gen mit Eintritt
  • Fest­um­zü­ge
  • Public Vie­w­ing

Rückfragen richten Sie bitte an:

Marius Schwemmer 7

Dr. Marius Schwemmer

Diözesanmusikdirektor

429 A0042

Markus Biber

Betrieblicher Datenschutzbeauftragter