Pauschalverträge GEMA
Der Pauschalvertrag des Freistaats Bayern mit der GEMA wurden rückwirkend zum 1.1.24 auf kirchliche Institutionen erweitert.
Das heißt, dass auch kirchliche Träger auf einer Fläche bis zu 500 qm jetzt bis zu vier Veranstaltungen im Jahr kostenlos durchführen dürfen. Das hilft unseren Pfarreien durchaus z. B. für eintrittsfreie Pfarr- und Kindergartenfeste. Die Meldepflicht besteht nach wie vor, allerdings übernimmt die Kosten der Freistaat.
Konzerte sind nach wie vor melde- und kostenpflichtig, Pfarrfeste etc. nun aber wieder nur melde‑, nicht kostenpflichtig. Bitte beachten Sie aber, dass die Meldung des Festes etc. unter „Pauschalvertrag Bayern 2024“ erfolgen muss.
Laut GEMA sind mit dem Pauschalvertrag im Detail abgedeckt:
- Eintrittsfreie Vereinsfeste (Spenden sind erlaubt) mit
- Live-Musik sowie Musik von Trägern wie CDs, MP3 oder Streaminganbietern wie Spotify
- in Räumen oder im Freien (Fläche bis zu 500 qm); z. B. Sommerfeste, Gartenfeste oder Maibaumaufstellen (und eben Pfarrfeste)
Diese Veranstaltungen sind laut GEMA nicht mit abgedeckt:
- Festivals oder Konzerte
- Theater/Kabarett
- Tanzkurse oder Sportveranstaltungen
- Streaming-Veranstaltungen
- Dauerhafte Hintergrundmusik (in Vereinsheimen u. Ä.)
- Veranstaltungen mit Eintritt
- Festumzüge
- Public Viewing
Die Informationen im Wortlaut finden Sie unter:
https://www.stmas.bayern.de/aktuelle-meldungen/pm2406-143.php
https://www.gema.de/de/musiknutzer/vereine-in-bayern
Rückfragen richten Sie bitte an:
Dr. Marius Schwemmer
Diözesanmusikdirektor
Markus Biber
Betrieblicher Datenschutzbeauftragter