Nutzungsbedingungen für das Medienportal des Bistums Passau

Dokument rot e Bild: Alexander Woiton

1. Inhalt

  • Das Medi­en­por­tal der Diö­ze­se Pas­sau KdöR (nach­fol­gend kurz: Betrei­ber oder Diö­ze­se) ist ein zen­tra­ler Spei­cher­ort für Bil­der, Vide­os, Audio­da­tei­en und Tex­te. Bil­der“ ist die Gesamt­heit von Licht­bil­dern (Fotos), Licht­bild­wer­ken, Vek­tor­gra­fi­ken, Zeich­nun­gen und Illus­tra­tio­nen. Von Vide­os“ wer­den beweg­te Bil­der, Ani­ma­tio­nen, Film­ma­te­ri­al und ande­re audio­vi­su­el­le Inhal­te erfasst. Audio­da­tei­en“ stellt auf Sound­ef­fek­te, Klän­ge, Musik­da­tei­en und Ähn­li­ches ab. Der Zugang zu und die Nut­zung die­ses Por­tals unter­lie­gen den fol­gen­den Bestimmungen.

  • Jede die­ser Datei­en / die­ser Wer­ke hat einen Urhe­ber, des­sen Rech­te an sei­nem Werk in beson­de­rer Wei­se durch das Urhe­ber­rechts­ge­setz geschützt wer­den. Das Urhe­ber­recht als sol­ches kann nicht über­tra­gen wer­den. Der Urhe­ber kann aller­dings ande­ren ein Nut­zungs­recht etwa zur Ver­öf­fent­li­chung oder Ver­viel­fäl­ti­gung einräumen.

2. Umfang und Vor­aus­set­zun­gen für eine Nutzung

  • Für jede Datei, die in das Medi­en­por­tal hoch­ge­la­den wird, müs­sen der Umfang der Nut­zung und deren jewei­li­gen Vor­aus­set­zun­gen fest­ge­legt wer­den. Gene­rell gilt, dass
  • bei jeder Nut­zung der Urhe­ber mit sei­nem Namen anzu­ge­ben ist,
  • Medi­en nicht ohne Geneh­mi­gung der Fach­ad­mi­nis­tra­ti­on des Medi­en­por­tals an Drit­te wei­ter­ge­ge­ben wer­den dür­fen und
  • eine kom­mer­zi­el­le Nut­zung grund­sätz­lich unter­sagt ist. Eben­so unter­sagt ist eine Nut­zung für pri­va­te Zwecke.

Soweit vom Rech­te­inha­ber nicht aus­drück­lich aus­ge­schlos­sen, dür­fen sämt­li­che Medi­en, ins­be­son­de­re Bil­der, für die Nut­zung bear­bei­tet und ver­än­dert (z. B. mit Ein­blen­dun­gen ver­se­hen) werden.

Im Übri­gen kön­nen vom Rech­te­inha­ber fol­gen­de Kri­te­ri­en für eine Nut­zung fest­ge­legt werden:

  • Freie Nut­zung
    Das Medi­um darf für kirch­li­che Zwe­cke im Haupt- oder Ehren­amt ohne Ein­schrän­kung genutzt wer­den. Ander­wei­ti­ge Nut­zun­gen bedür­fen der Geneh­mi­gung der Fach­ad­mi­nis­tra­ti­on des Medi­en­por­tals bzw. des Rechteinhabers. 
  • Inter­ne Nut­zung
    Medi­en kön­nen nur von Mit­ar­bei­tern des Bischöf­li­chen Ordi­na­ri­ats ein­ge­se­hen und genutzt wer­den. Ande­re Anwen­der haben hier­auf kei­nen Zugriff. Die Ver­wen­dung und Sicht­bar­keit des Medi­ums kann im Feld Abtei­lung“ wei­ter ein­ge­schränkt wer­den, sodass nur Mit­ar­bei­ter die­ser Abtei­lung Zugriff neh­men können.

  • Beson­de­re Nut­zungs­be­din­gun­gen
    Vom Rech­te­inha­ber kön­nen auch beson­de­re Nut­zungs­be­din­gun­gen fest­ge­legt wer­den. Zur Aus­wahl ste­hen:

    Auf Anfra­ge“:
    Vor einer Nut­zung muss die Erlaub­nis bei dem in der Beschrei­bung genann­ten Rech­te­inha­ber ein­ge­holt wer­den.

    Nur redak­tio­nel­le Nut­zung“
    : Das Medi­um darf nur in dem redak­tio­nel­len Kon­text ver­wen­det wer­den, in dem es ent­stan­den ist.

    Nut­zungs­be­din­gung in der Beschrei­bung“
    : Im Beschrei­bungs­feld kön­nen eige­ne Nut­zungs­be­din­gun­gen fest­ge­legt wer­den. Eine kos­ten­pflich­ti­ge Über­tra­gung von Nut­zungs­rech­ten ist grund­sätz­lich nicht gestat­tet. Eige­ne Nut­zungs­be­din­gun­gen müs­sen mit der Fach­ad­mi­nis­tra­ti­on abge­spro­chen wer­den.

    Kei­ne Frei­ga­be“
    : Das Medi­um dient nur doku­men­ta­ri­schen Zwe­cken. Eine ander­wei­ti­ge Nut­zung ist nicht gestattet.

Mit dem Hoch­la­den eines Medi­ums erkennt der Anwen­der die gegen­ständ­li­chen Nut­zungs­be­din­gun­gen an und erklärt, dass er als Urhe­ber des Wer­kes oder ander­wei­tig berech­tigt ist, ein Nut­zungs­recht an dem von ihm hoch­ge­la­de­nen Medi­um ein­zu­räu­men. Mit dem Hoch­la­den räumt der Anwen­der dem Betrei­ber und den Nut­zern des Medi­en­por­tals im jeweils beschrie­be­nen Umfang ein Nut­zungs­recht ein. Zudem erwirbt die Diö­ze­se an den hoch­ge­la­de­nen Datei­en allei­ni­ges Eigentum.

Wer­den Medi­en im Auf­trag eines Drit­ten hoch­ge­la­den, ist der Anwen­der ver­pflich­tet, eine Erklä­rung die­ses Drit­ten, mit der die­ser die gegen­ständ­li­chen Nut­zungs­be­din­gen aner­kennt und ein Nut­zungs­recht im beschrie­be­nen Umfang ein­räumt, an die Fach­ad­mi­nis­tra­ti­on des Medi­en­por­tals zu über­mit­teln. Für die­se Erklä­rung ist zwin­gend das vom Betrei­ber vor­ge­hal­te­ne For­mu­lar zu verwenden.

3. Daten­schutz, Recht am eige­nen Bild

  • Abbil­dun­gen bzw. Auf­nah­men von Per­so­nen sind in der Regel durch das soge­nann­te Recht am eige­nen Bild und daten­schutz­recht­li­chen Vor­ga­ben geschützt. Aus die­sem Grund wird für die Nut­zung sol­cher Abbil­dun­gen bzw. Auf­nah­men eine schrift­li­che Ein­wil­li­gungs­er­klä­rung benö­tigt, die im Fall von Min­der­jäh­ri­gen von sämt­li­chen Sor­ge­be­rech­tig­ten abzu­ge­ben ist. Die Anfor­de­run­gen des Kirch­li­chen Daten­schutz­ge­set­zes (KDG) sind zu berück­sich­ti­gen. Abbil­dun­gen oder Auf­nah­men, die geeig­net sind, Per­so­nen in anstö­ßi­ger oder ent­stel­len­der Wei­se zu zei­gen, sind grund­sätz­lich nicht für das Medi­en­por­tal zuge­las­sen. Die Ein­wil­li­gungs­er­klä­run­gen sind an die Fach­ad­mi­nis­tra­ti­on des Medi­en­por­tals zu übermitteln.

  • Glei­ches gilt, wenn durch Abbil­dun­gen bzw. Auf­nah­men Mar­ken­rech­te oder ande­re Rech­te (z. B. Auf­nah­men auf einem frem­den Grund­stück, von Gebäu­de­inne­rem, …) ver­letzt wer­den könn­ten. Die in die­sem Zusam­men­hang erfor­der­li­chen Ein­ver­ständ­nis­er­klä­run­gen sind eben­so schrift­lich von den Berech­tig­ten ein­zu­ho­len und an die Fach­ad­mi­nis­tra­ti­on des Medi­en­por­tals zu übermitteln.

  • Mit dem Ein­stel­len von Medi­en auf dem Medi­en­por­tal erklärt der Anwen­der aus­drück­lich, dass Rech­te Drit­ter durch die vom Anwen­der beschrie­be­ne Nut­zungs­mög­lich­keit nicht ver­letzt werden.

  • Der Betrei­ber ist berech­tigt, sämt­li­che Nut­zungs­hand­lun­gen zu pro­to­kol­lie­ren, zu spei­chern und dahin­ge­hend aus­zu­wer­ten, ob die gegen­ständ­li­chen Nut­zungs­be­din­gun­gen ein­ge­hal­ten wur­den. Der Nut­zungs­be­rech­tig­te wil­ligt mit Aner­ken­nung der Nut­zungs­be­din­gun­gen ein, dass der Betrei­ber die Infor­ma­tio­nen über sein kon­kre­tes Nut­zungs­ver­hal­ten pro­to­kol­liert und grund­sätz­lich unbe­fris­tet speichert.

4. Pflich­ten des Nutzers

  • Der Nut­zer trägt beim Hoch­la­den von Medi­en Sor­ge für die kor­rek­ten Anga­ben in den vor­ge­se­he­nen Pflichtfeldern.

  • Mit dem Her­un­ter­la­den bzw. der Nut­zung eines Medi­ums erklärt der Anwen­der (Nut­zer), das Medi­um aus­schließ­lich für kirch­li­che Zwe­cke im Haupt- oder Ehren­amt unter Beach­tung des zuläs­si­gen Umfangs der Nut­zung zu verwenden.

  • Nach der Ver­wen­dung sind her­un­ter­ge­la­de­ne Daten unver­züg­lich zu löschen. Eine dau­er­haf­te Spei­che­rung auf einem Spei­cher­me­di­um des Nut­zers zu eige­nen Archiv­zwe­cken oder die Wei­ter­ga­be an Drit­te ist grund­sätz­lich nicht gestattet.

  • Der Nut­zer ist ver­pflich­tet, sei­ne Zugangs­da­ten ver­trau­lich zu behan­deln, es ist ihm unter­sagt, die­se an einen Drit­ten wei­ter­zu­ge­ben. Für den Fall, dass dem Nut­zungs­be­rech­tig­ten Anhalts­punk­te für die miss­bräuch­li­che Nut­zung sei­ner Zugangs­da­ten bekannt wer­den, ist er ver­pflich­tet, unver­züg­lich die Fach­ad­mi­nis­tra­ti­on zu informieren.

5. Sons­ti­ges

  • Die Fach­ad­mi­nis­tra­ti­on des Medi­en­por­tals ist jeder­zeit berech­tigt, Inhal­te zu ent­fer­nen oder in der Nut­zung ein­zu­schrän­ken, ohne dass es einer Zustim­mung des Rech­te­ge­bers bedarf.

  • Anwen­der kön­nen bei Zuwi­der­hand­lun­gen jeder­zeit von der Nut­zung des Medi­en­por­tals aus­ge­schlos­sen werden.