Verfahren zur Anerkennung des Leids
Die materiellen Leistungen sollen zum Ausdruck bringen, dass Verantwortung für erlittenes Unrecht und Leid übernommen wird.
Verfahren zur Anerkennung des Leids
Die Herbst-Vollversammlung der deutschen Bischöfe im September 2020 hat die Ausgestaltung der Weiterentwicklung des Verfahrens zur Anerkennung des Leids beschlossen. Der Ständige Rat der Deutschen Bischofskonferenz hat am 24. November 2020 diese Weiterentwicklung des Verfahrens zur Anerkennung des Leids abgeschlossen. Hierdurch wird, entsprechend der Empfehlungen der MHG-Studie, für Betroffene sexuellen Missbrauchs ein einheitliches, transparentes und unabhängigeres Verfahren zur Anerkennung des Leids in den deutschen Diözesen etabliert. Zukünftig werden die Zahlungen an Betroffene durch ein unabhängiges und interdisziplinär besetztes Gremium festgelegt, das auch die direkte Auszahlung der Leistungen anordnet. Zudem werden durch die Diözesen Kosten für Therapie und Paarberatung übernommen. Das Verfahren ist am 1. Januar 2021 gestartet. (Quelle: dbk)
Die materiellen Leistungen sollen zum Ausdruck bringen, dass Verantwortung für erlittenes Unrecht und Leid übernommen wird.
Fragen und Antworten zum Antragsverfahren
Hier kommen Sie zur Seite der "Unabhängigen Kommission für Anerkennungsleistungen":
Informationen und Formulare der DBK:
Widerspruchsmöglichkeit mit Akteneinsicht (seit 01.03.2023)
Meldung von Fällen sexuellen Missbrauchs als Arbeitsunfall
Sie haben Fragen zum Thema? Wir helfen Ihnen gerne.
Rosemarie Weber
Rechtsanwältin
Dr. Burkhard Wolff
Kinder- und Jugendpsychiater
Antonia Murr
Interventionsbeauftragte